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Alt 02.04.2005, 05:36
davidw davidw ist offline
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davidw
Beitrag

Hi,

Für Ebay gilt doch auch das Fernabsatzgesetz/Haustürgeschäft, demnach hat man doch 14 Tage Rückgaberecht. Genauso ist das mit dem "Spassbieter werden von meinem Anwalt höhren". Wenn man bei Ebay ein Auto ersteigert, könnte man doch einfach sagen "die Farbe gefällt mir nicht" und schon ist der Deal geplatzt.

mfg

david
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