Ich denke mal, daß der Käufer hier im Ernstfall vor Gericht glaubhaft versichern könnte, daß er sich nicht bewußt war, was er ersteigert hat.
Außerdem denke ich, daß eine solche Auktion durchaus von der Staatsanwaltschaft schon als Betrugsversuch gewertet werden kann. Es ist ja offensichtlich, daß der Verkäufer darauf abzielt, daß Bieter nicht erkennen, auf was sie eigentlich steigern.
In jedem Fall eine echte Sauerei!
Gruß,
Oli