MWST sind nur in folgenden Fällen an den deutschen Fiskus abzuführen:
Fahrzeug jünger als 6 Monate
Handelt es sich um ein Fahrzeug mit einem Alter >6 Monate, werden weder belg. MWST bzw. TVA abgezogen und müssen bei der Einfuhr nach Deutschland auch nicht entrichtet werden.
Greetz
