Da ist nicht die Rechtsprechung schuld, sondern der Gesetzgeber der das "Unerlaubte Entfernen vom Unfallort" unter Strafe stellt.
Beispiele? Gern: Auf einem Firmenparkplatz Parkrempler verursacht, Name, Adresse, Tel.Nr. und Versicherungsangaben beim Firmenpförtner hinterlassen -> Bestrafung, weil nicht "angemessen gewartet"!! (wie soll man dieses Rechtsbewußtsein dem arglosen Bürger vermitteln??)
Oder Zettel mit Adressangaben etc. am Gegnerauto hinterlassen -> Bestrafung, da nicht "angemessen gewartet"...
Verstehe ich noch nicht mal als Jurist so ganz...
Ciao, Andreas