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Alt 26.02.2005, 02:35
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Da ist nicht die Rechtsprechung schuld, sondern der Gesetzgeber der das "Unerlaubte Entfernen vom Unfallort" unter Strafe stellt.

Beispiele? Gern: Auf einem Firmenparkplatz Parkrempler verursacht, Name, Adresse, Tel.Nr. und Versicherungsangaben beim Firmenpförtner hinterlassen -> Bestrafung, weil nicht "angemessen gewartet"!! (wie soll man dieses Rechtsbewußtsein dem arglosen Bürger vermitteln??)

Oder Zettel mit Adressangaben etc. am Gegnerauto hinterlassen -> Bestrafung, da nicht "angemessen gewartet"...

Verstehe ich noch nicht mal als Jurist so ganz...

Ciao, Andreas

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Gruß, Andreas



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