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Alt 26.02.2005, 04:23
gilles027 gilles027 ist offline
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gilles027
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Hallo Harald,

darauf kann ich Dir auch etwas antworten. Also dass ist nicht so ganz klar geregelt. Vor allem wenn es um die zumutbare Wartezeit geht; dass ist im Ermessensspielraum des Richters. Der sagt Dir dann bei Bedarf schon ob die halbe Stunde die Du gewartet hast nun gereicht hat, oder nicht. Mit einem Wort, die sind total irre.

Bei einem Unfall empfehle ich jedem seinen Wohnsitz umgehend auf die Koordinaten des Unfalls zu verlegen. Spart einen Haufen Ärger und Kosten und macht relativ wenig Mühe; in Ausnahmefällen mag es genügen eine Woche vor Ort zu Campen.

Gruß
Gilles
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