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Alt 27.03.2004, 01:43
Stefan_S Stefan_S ist offline
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Stefan_S
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@ Guido
Ich bin auch der Meinung von MarcC1.
Das mit der Rückgabe hat wirklich einen Haken. Man ist vollumfänglich vom Verkäufer abhängig. Was ist beispielsweise, wenn der Verkäufer plötzlich behauptet, dass das Fahrzeug bei der Auslieferung einwandfrei war und deshalb die Rücknahme verweigert. Schlussendlich wird es daurauf hinauslaufen, dass ich dem Verkäufer seine Schuld beweisen muss. Er hat aber immer noch mein Geld und will den Wagen nicht zurücknehmen.

TIP 1: Nie einen Wagen ohne ausgiebige Probefahrt kaufen.

TIP 2: Einen Teil des Kaufbetrages auf ein Sperrkonto einbezahlen. Sobald die Garantie abgelaufen ist, wird das Sperrkonto gelöscht und den Restbetrag dem Verkäufer überwiesen.
Entstehen in der Garantiezeit Reparaturen, werden diese vom Sperrkonto beglichen.
Der TIP 2 stösst häufig auf Unverständnis des Verkäufers, ist aber eine faire, saubere und sichere Sache für Deine Seiten.
Bedingt allerdings, dass man die Kohle bar hat und den Betrag auch auf den "Tisch" blättern kann.

Gruss Stefan_S
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