Servus Stolli,  
abgesehen von den juristischen Feinheiten, 
Angebot, Annahme, Willensbekundung etc. 
Wenn der Verkäufer einen nenneswerten Schaden verschwiegen hat(oder er entgegen der Darstellung unsachgemäss behoben wurde, sollte das eine Möglichkeit sein aus dem Vertrag rauszukommen.(hoffentlich) 
 
Viel Glück 
Tom 
		
	
		
		
		
		
			
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				schön luftgekühlt sollt´s schon sein
			 
		
		
		
		
	
		
		
	
	
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