Hi!
Die Frage ist: War der Schaden vom Verkäufer im Angebot angegeben und eine "sachgemäße" Behebung zugesichert? Falls ja, dann müssen Gutachter klären, ob die Behebung sachgemäß war oder nicht und Du hast damit Dein Ergebnis. Wenn der Schaden im Angebot nicht angegeben war dürftest Du kein Problem haben und müßtest aus der Sache rauskommen (von wegen verschwiegenem Sachmangel).
So ganz laienhaft gesprochen ... Jörg
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