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Alt 16.03.2005, 00:28
gilles027 gilles027 ist offline
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gilles027
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von Turbohengst:
<STRONG>PS: ihr Schlaumeyers, natürlich ist gemeint gewesen, 14 Tage Rücktrittsrecht bevor man das Auto bekommt usw.. Die sich auskennen, wissen es wie ich es gemeint habe, Genieser schweigen und lachen sich kaputt......</STRONG>[/quote]

Sei Dir da mal nicht so sicher. Mir wollte auch schonmal jemand einen alten Käfer zurückgeben (400 Makk). Ich hab mich geweigert, dann machte man von eben Diesem Gott gegebenen Rückgaberecht gebrauch (nach 2 Tagen) und stellte mir die Kiste vor die Tür. Was soll ich sagen, wieder 2 Tage später, als man beim Anwalt war hat man das Wägelchen wieder abgeholt und zwar kleinlaut. Unterschied war, dass die den Wagen schon mitgenommen hatten, ganz klar. Die Frage die sich stellt ist ja, ob ein Rechtskräftiger Vertrag entstanden ist oder nicht. Ich denke bei Abschluß des Vertrages ist es mit Privatverkauf getan (Betrug natürlich ausgeschlossen). Aber auch egal, ein Anwalt muß her.
Also soooo klar wie Klosbrühe sehe ich es nicht.

Da gibt es signifikante unterschiede zwischen Neu und Gebraucht und Händler und Privat... jedenfalls wünschen wir Dir Stolli das es gut ausgeht.

"Und Geniesser schweigen und lachen sich kaputt.." nana, bist Du Anwalt? ;-)

Gruß
Gilles
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