ich denke, für dich dürfte auch das "neue" EU-recht interessant sein. von wegen 1 jahr garantie, wenn diese nicht ausschliesslich ausgeschlossen wurde (machen übrigens auch viele verkäufer auf ebay leichtsinnigerweise falsch). d.h. auf jeden fall müsste der sachmangel, falls du (was sehr wahrscheinlich sein wird) den vorsatz des betruges nicht-sachgemäss-reparierter-unfall nicht nachweisen kannst, behoben werden. und sämtliche wsonstigen noch so winzigen mängel auch! da kann dem verkäufer auch schnell die lust/luft ausgehen..
ausserdem denke ich auch, dass ohne bekanntgabe der geschäftsbedingungen, welche ja grundlage eines profi-privat geschäftes sind, kein vertrag entstanden ist.
auch umtausch nach fernabsatzgesetz dürfte sehr interessant sein, denn genau für solche fälle, etwas kaufen (wollen?) ohne es gesehen zu haben, gibt es ja dieses gesetz !!
hoffentlich hast du das alles (auch den "kaufrücktritt" schriftlich gemacht..
viel glück !!
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get in. sit down. shut up.
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