@Gilles,
zwei Begriffe werden gerade mal kräftig vermischt.
Rückgaberecht und Rücktrittsrecht.
@alle:
Von Rückgabe war im vorliegenden Fall überhaupt nicht die Rede und ob ein Rücktrittsrecht hier greift, bezweifele ich, weil 1) die 14 Tage mit Sicherheit längst um sind (Gegenseite hat ja schon nen Mahnbescheid erwirkt) und 2) möglicherweise oder höchstwahrscheinlich gar kein Vertrag zustande gekommen ist. Die rechtliche Würdigung genau dieses zweiten Punktes ist das entscheidende, also ab zum Anwalt. Liebe und vor allem neugierige Grüsse wie das ausgeht von Gudrun
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