<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von C1Stolli:
<STRONG>
Erste Einschätzung:
- Kaufvertrag ist über den Vermittler zustande gekommen
</STRONG>[/quote]
Eben, so sicher ist die Sache nicht. Ich hoffe es handelt sich um einen Rahmenschaden, ein Blechschaden wird Dir aus der Miesere nicht helfen.
Und Turbohengst, bitte erspare Dir in Zukunft den abschätzigen "Genieser schweigen und lachen sich kaputt", dieser arrogante Satz macht jede Diskussion kaputt. Auf solche Diskussionstechniken einzugehen ist mir zu blöd, da schweig ich lieber und lehn mich lachend zurück.
Wenn Du nichts dazu sagen willst, dann tu es nicht. Meines Wissens gibt es eben KEIN Rückgaberecht für Gebrauchtwagen. Das gibts nur bei Neuwagen, und wandeln kann man nur bei Betrug, so ist dass. Aber nachbessern muß der Verkäufer, vor allem wenn er Händler ist und vor allem seit dem neuen Gewährleisungsdingens.
Ich habe so etwas schon 3-4 mal erlebt, und JEDESMAL (muß nicht immer so sein) ging es zu Gunsten des Verkäufers. Und glaub mir, da waren Rüben dabei, mein lieber man.
OTon eines Richter den ich hier zitieren möchte(hat mir ein Bekannter so erzählt) 'Was, 25000 Mark für einen Porsche und der fuhr noch? Ja sind sie doch froh dass der Wagen überhaupt noch lief!'
Nix für ungut
Gruß Gilles
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