Hallo Guido,
Blechschaden ist kein Unfallschaden(nicht mal Angabepflichtig) --> Wagen kann i.E. des Gutachters als unfallfrei gelten.
Tja, Recht haben und Recht bekommen, wem sagst Du dass. Da bin ich leidgeprüft.
Händler muß aber wohl nachbessern. Ohje ohje, so etwas wünscht man echt keinem.
Gruß
Gilles
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