Ich drück Dir die Daumen, daß die Sache gut ausgeht.
In den vorangehenden Beiträgen stand - bei allem Respekt für den leidenschaftlichen Einsatz und die Schilderung eigener Erfahrungen - juristisch ziemlich viel Mist.
Ein "automatisches" Rückgaberecht von 14 Tagen gibt es nicht, wenn nicht besonders ein Fernabsatzgeschäft (das Fernabsatzgesetz gibt es auch nicht mehr, das steht jetzt im Bürgerlichen Gesetzbuch) eingreift. Ein anderes Thema ist der Rücktritt vom Vertrag, wenn die Sache mnagelhaft ist und kein Gewährleistungsausschluß greift.
Außerdem: nicht jede Beschreibung der verkauften Sache ist gleich eine zugesicherte Eigenschaft.
Abschließend: wenn irgendetwas wichtig ist, sollte man es ausdrücklich vereinbaren. Und wenn man seinen Willen klar formuliert ("erst Besichtigung, dann Kauf"), dann gibt´s auch keinen Stress vor Gericht.
Es gibt zB den Begriff des "Kauf auf Besichtigung" (§ 454 BGB), da kann der Käufer den Kaufvertrag abschließen, er ist aber solange aufgeschoben, bis die Besichtigung nach seinen Wünschen abläuft und er den Kaufgegenstand billigt. Das trifft die Bedürfnisse des Käufers bei einem long-distance-old-car-Kauf eigentlich perfekt, aber warum nutzt keiner die Möglichkeiten?
Ciao
Klaus, der das mal studiert hat, aber jetzt sein Geld vernünftig verdient und nicht vor Gericht
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