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Alt 23.06.2003, 11:00
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Trage nun doch auch noch ein paar Dinge zu diesem thread nach:

Dass der Amokfahrer VORSÄTZLICH handelte, ist ja inzwischen klar geworden - diese Extremfahrt ist also kein typisches Beispiel für Alkoholfahrten... Allerdings will ich Alkoholeinfluss auch nicht herabspielen: Es gilt immer noch zu recht "Don't drink and drive"! (EIN Bier finde ich aber okay).

Aber auch andere Dinge sind gefährlich - so ist zum Beispiel das Fahren im übermüdeten Zustand genauso gefährlich wie das unter Alkoholeinfluss. Ja selbst das Fahren ohne Klimaanlage (auweia, und das sage ich in einem Porscheforum) ist sicherheitstechnisch betrachtet gefährlich, da die hohen Innenraumtemperaturen die Konzentrationsfähigkeit ebenfalls drastisch absenken können (Klima an Bord ist also nicht nur Luxus, sondern sogar mehr Sicherheit!) Oder was sagt ihr zum streiten im Auto (!). Usw.

Was das Blitzen betrifft finde ich auch, dass es in viel zu häufigen Fällen leider wirklich reine "Wegelagerei" ist - ja, vor einer Schule sehe ich es gerne ein, aber auf einer vierspurigen Ausfallstraße?? (=Abzocke!) Mich wundert, dass die soziologische Gruppe der Autofahrer nicht längst den Aufstand probt - denn niemand wird mehr gegängelt und abgemolken (Kfz-Steuer, Mineralölsteuer, Ökosteuer, Knöllchen und "Abzock"-Blitzfallen ohne verkehrssicherheitsförderndem Hintergrund...)

Was die "mildernden Umstände" betrifft: es stimmt zwar, dass Alkoholeinfluss die Schuldfähigkeit herabsetzt. Aber es gibt einen Auffangstraftatbestand des "Vollrausches", wo man dann zwar nicht wegen der aktuellen Straftat bestraft wird (da insoweit schuldunfähig), sondern wegen dem Rauschzustand an sich (als Gefahrenquelle). Darauf stehn auch bis zu 5 Jahren Bau...

Außerdem haben findige Juristen die "actio libera in causa" ausgeheckt: Das bedeutet so ungefähr, dass wenn sich einer wissentlich besäuft, und während dem Besäufnis auch damit rechnen muss, dass er danach (!) ziemlichen Unsinn anstellt, wird er trotz der eigentlich zum Tatzeitpunkt (wo er etwa jemand über den Haufen fährt) vorhandenen Schuldunfähigkeit bestraft, weil das Handeln im schuldfähigen Zeitpunkt (als er mit dem Saufen startete) die Handlungskette in Gang gesetzt hat, die dann zum eigentlichen Taterfolg führte... (ich hab's jetzt nur mal so auf die Schnelle erklärt - aber sowas kann auch nur Juristen einfallen... )

Beste Grüße,
Andreas

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Gruß, Andreas



2003 911 (996) Carrera 4 Cabriolet
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