es gibt imho keine gesetzlichen regelungen für die vergabe von nummernschildern, nur die jeweils gelebte praxis aufgrund von dienstanweisungen. und genau die können im bedarfs- und ausnahmefall auch umgangen werden. nicht umsonst fahren gerade die mitarbeiter der ämter in einigen städten mit ganz feinen kennzeichen durch die gegend. versuch also mal den "obergefreitendienstweg" - ist wahrscheinlichh die einzig zielführende möglichkeit.....
viel erfolg
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