Wenn ein Polizeibeamter (natürlich subjektiv) der Meinung ist, daß ein Auto (bzw. dessen Auspuffanglage) zu laut ist, so kann er eine Geräuschmessung vornehmen bzw. veranlassen.
Wenn dabei die zulässigen Geräuschwerte übertroffen werden, kann angeordnet werden, daß dieser Mangel abzustellen ist. Dabei ist es egal, ob die montierte Auspuffanlage eine ABE für das Auto hat oder nicht. Im einfachsten Falle handelt es sich um Fertigungstolereanz bei Auspuff und/oder Meßanlage, schon ist (auch bei einer legalen, zugelassenen) Anlage der Grenzwert überschritten.
Und niemand muß Dir dabei nachweisen, ob bzw. wie an der Anlage manipuliert wurde.
Fazit: "an der Grenze des Erlaubten" ist riskant ;-)
Gruß,
Harald
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