Hallo,
muß den Harald bissi korrigieren: Für die beschleunigte Vorbeifahrt unter Vollast (=Fahrgeräusch, Ziff. 31) ist der gesetzliche Grenzwert 80dB(A), der ist für alle Hersteller verbindlich. Das kann man aber nicht mal eben nachmessen, weil man dazu eine spezielle Messstrecke/Messaufbau braucht.
Das Standgeräusch (Ziff. 30) dient nur der Identifikationsmöglichkeit durch die Rennleitung und ist mit keinem gesetzlichen Grenzwert versehen. Damit soll nur die Möglichkeit geschaffen werden, mit einfacher Messtechnik ein Fahrzeug auf Manipulationen zu überprüfen. 100dB(A) sind hier keine Seltenheit.
Gruß, Bernd
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