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Alt 10.12.2004, 21:41
Stefan Stefan ist offline
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Stefan
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Hi Olaf,

bei Deiner Schadenshöhe würde ich einen "Fachmann" in der Formulierung des Unfallberichtes kontaktieren, bspw. Anwalt oder Versicherungsfachmann.
Die Versicherung kann sich aus meiner Sicht nur mit dem Argument grobe Fahrlässigkeit von der Schadensregulierung drücken. Insofern darf im Unfallbericht kein (und auch der zugehörigen Zeugenaussage Deiner Beifahrererin) kein falsches Wort stehen. Gibt es ein polizeiliches Protokoll des Vorfalls? Was habt Ihr da angegeben?
Ich würde dahingegehend argumentieren, daß das Ausbrechen des Fahrzeuges für Dich völlig überraschend und unvermittelt geschah, daß Geschwindigkeit dabei keine Rolle gespielt haben kann und daß Du nicht erklären kannst, was genau passiert ist. Denk daran, Deine angegebene Geschwindigkeit mit der Fahrzeugverformung abzustimmen. Macht auch keine Sinn zu sagen, man ist 30 km/h gefahren und die gesamte Front des Autos fehlt. Wenn Dich die Versicherung bei einer offensichtlichen Falschaussage erwischt, kann es eng werden.

Ansonsten wird Deiner Versicherung bei sattelfester Argumentation gar nichts anderes übrig bleiben, als zu zahlen.

Good luck

Stefan
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