Hallo Mosi,
das ist ja eine ärgerliche Geschichte.
Also, ich empfehle folgendes:
1. Prüf' nach, ob die AGB des Waschanlagenbetreibers neben der Waschanlage hängen; wenn das nicht der Fall ist, könnte man argumentieren, daß sie für den von Dir geschlossenen "Waschvertrag" keine Gültigkeit haben.
2. Prüf' anhand der AGB nach, ob Spoiler als Risiko ausgeschlossen sind.
3. Beauftrage einen KFZ-Sachverständigen DEINES Vertrauens mit der Schadensbegutachtung.
4. Wenn der Gutachter das Fahrzeug besichtigt hat, laß die Reparatur ausführen. Aufgrund Deiner Schadensminderungspflicht ist das vertretbar. Ziel ist es, das FAhrzeug einer eventuellen Nachbesichtigung, auf die die gegnerische Versicherung an sich ein Recht hat, faktisch zu verhindern. Sonst kommt nämlich der KFZ-SAchverständige, der das Vertrauen der Versicherung genießt, und stellt fest, dass der Schaden durch Auspolieren kostenlos beseitigt werden kann.
5. Beauftrage einen Rechtsanwalt Deines Vertrauens mit der Durchsetzung Deiner Ansprüche.
Viel Erfolg!
Gruß aus Hamburg,
Christoph