Einzelnen Beitrag anzeigen
  #10  
Alt 19.12.2003, 12:46
CS993 CS993 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 11.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 106
CS993
Beitrag

Hallo Mosi,

das ist ja eine ärgerliche Geschichte.

Also, ich empfehle folgendes:

1. Prüf' nach, ob die AGB des Waschanlagenbetreibers neben der Waschanlage hängen; wenn das nicht der Fall ist, könnte man argumentieren, daß sie für den von Dir geschlossenen "Waschvertrag" keine Gültigkeit haben.

2. Prüf' anhand der AGB nach, ob Spoiler als Risiko ausgeschlossen sind.

3. Beauftrage einen KFZ-Sachverständigen DEINES Vertrauens mit der Schadensbegutachtung.

4. Wenn der Gutachter das Fahrzeug besichtigt hat, laß die Reparatur ausführen. Aufgrund Deiner Schadensminderungspflicht ist das vertretbar. Ziel ist es, das FAhrzeug einer eventuellen Nachbesichtigung, auf die die gegnerische Versicherung an sich ein Recht hat, faktisch zu verhindern. Sonst kommt nämlich der KFZ-SAchverständige, der das Vertrauen der Versicherung genießt, und stellt fest, dass der Schaden durch Auspolieren kostenlos beseitigt werden kann.

5. Beauftrage einen Rechtsanwalt Deines Vertrauens mit der Durchsetzung Deiner Ansprüche.

Viel Erfolg!

Gruß aus Hamburg,
Christoph
__________________
Support your lawyer -
sue somebody!
Mit Zitat antworten