Hallo,
bei einem Saisonkennzeichen ist das Fahrzeug ganzjährig zugelassen; lediglich die Nutzung ist auf die Saison beschränkt.
Da ein Fahrzeug nur einmal zugelassen werden kann, bezweifle ich, daß bei einem Saisonkennzeichen außerhalb der Saison eine weitere Zulassung durch Kurzkennzeichen möglich ist.
Wahrscheinlich muß das Fahrzeug zunächst abgemeldet (Saisonkennzeichen) und anschließend wieder angemeldet (Kurzkennzeichen) werden.
Viele Grüße
Dirk aus Würselen
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