@cabriohurgler / Uto:
Ich will Dir ja nicht zu nahe treten, aber wenn man keine Ahnung hat, ist man besser still, bevor man Unsinn redet.
§25a bedeutet:
Die Mehrwertsteuer kann nicht ausgewiesen werden, das Fahrzeug ist "differnzbesteuert".
Was bedeute, daß der VK nur die Mehrwertsteuer von seiner Handelsspanne (Gewinn) zwischen EK und VK an das Finanzamt abführt.
Diese Steuer kann der Käufer aber nicht geltend machen, wenn er vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Es ist also ein Verkauf wie von privat an privat. (bis auf die Gewährleistung, aber die erkläre ich jetzt hier nicht mehr, nein, das ist KEINE Garantie, sondern "nur eine "Gewährleistung" für Sachmängel)
Mit "Exportpreis" und "Verkauf nur an Gewerbetreibende" hat das nix aber auch gar nix zu tun.
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Grüße von -Dirk- (aus Hessen)
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