Zitat:
Zitat von Guido S
hallo,
die nutzungsausfallentschädigung bekommst du wenn der sachverständige ein nachtragsgutachten über die erfolgte rep. macht oder das anderweitig nachgewiesen werden kann.
guido
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... dann will die Versicherung die Reparaturrechnung sehen !!!
1. Keine Rechnung (anderweitiger Nachweis) = keine Mehrwertsteuer.
2. Rechnungsbetrag billiger als lt. Gutachten (darauf wollen ja alle hinaus) =
Versicherung verrechnet den Nutzungsausfall mit den überzahlten Repara-
turkosten gem. Gutachten.
Fazit: die (Versicherungen) sind doch nicht blöd ! Außerdem sind die arm und müssen sparen (für den nächsten Verwaltungs-Wolkenkratzer)
Gruß UP1211