Mit dem Nutzungsausfall isses anders, da muss nur die Reparatur an sich (Bilder) nachgewiesen werden.
Ich hab´ übrigens in solcher Sache schon erfolgreich gegen die H(*beeeeep*)K prozessiert, im Falle eines nicht fahrfähigen Unfallschadens, bei dem die Versicherung 3 Wochen keine Rep.-Freigabe erteilt hatte.
SIE MUSSTEN ZAHLEN (4 Wochen)!
was waren das denn für umstände?
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Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren.
(Leonardo da Vinci, 1452-1519)
911 Grüsse
Sascha
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