hi zusammen,
also den zustand des fzg. stellt der sachverständige bei der besichitgung fest.
es geht hier von "verkehrssicher über fahrbereit bis zu schlepp/transportfähig"
die versicherung veranlasst i. d.R. eine nachbesichtigung des reparierten Fzg., wenn nach einer fiktiven Abrechnung ein Nutzungsausfall geltend gemacht wird.
hierbei hat der sachverständige festzustellen, ob nach gutahcten repapriert wurde, dann gibts ausfall für die im GA festgelegte reparaturdauer für eine fachgerechte Reparatur.
wurde nicht fachgerecht repariert, hat der Sachverständige (im Rahmen der nachbesichtigung) eine Reparaturdauer für die vorliegende reparatur festzulegen.
So schauts aus, Jungs
schönen Gruß, christian