hallo phillip,
Zitat:
Hab gleich mal bei einer Werkstatt angerufen und die wollten mir weiß machen, dass ein Anspruch auf einen Leihwagen erst bei Reparaturbeginn besteht. Da die sehr wahrscheinlich wohl Teile bestellen müssen, würde die Lieferzeit seiner Meinung nach nicht dazu zählen (Als Anspruch auf Leihwagen) und wäre persönliches Pech
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andere werkstatt suchen ! vorausgesetzt das fahrzeug ist NICHT mehr verkehrssicher (im konkreten fall ist ein zerbröselter scheinwerfer schon grund genug !) gibt es den ersatzwagen bis das auto fertig ist und zwar ab schadentag.
allerdings muss die werkstatt bei verzögerten ersatzteillieferungen diese belegen !
im übrigen würde ich in jedem fall einen anwalt einschalten, das erspart unnötigen ärger und schriftverkehr !
guido