Auch wenn der Andrang mit Antworten relativ überschaubar war, dachte ich, ob es vielleicht den einen oder anderen interessiert, was herausgekommen ist.
Es war doch eine grössere Undichtigkeit an der Windschutzscheibe. Man hat es im Werk in Zuffenhausen mit so einer komischen Regenkammer herausgefunden, Windschutzscheibe abmontiert, bei der Gelegenheit eine kleine Roststelle im Anfangstadium am Rahmen beseitigen können und sich dann am Schluss in dieser ominösen Kammer davon überzeugen können, dass alles dicht ist.
Am Samstag früh hole ich das gute Stück wieder!
Nun, eigentlich war es meines Erachten wirklich kaum zu übersehen, dass Wasser in das Auto dringt. Besonders wenn es sogar sichtbar an der Windschutzscheibe innen ein kleines bisschen nässt. Und was nach dem Wolkenbruch aus der Lüftungsdüse heraus kam... puhh.
Ich halte deshalb die These nicht ganz für abwegig, dass der Vorbesitzer das gewusst hat. Das Auto hatte zwar Saisonkennzeichen, aber es kann doch nicht sein, dass das Auto nie Regen gesehen hat. Mal schauen. Hat da jemand einen Tip, wie ich das angehen könnte? Es geht nicht so sehr um die rechtliche Seite, da komme ich zurecht, sondern wie man behutsam vorgehen könnte, um Klarheit darüber zu bekommen, was der Kenntnisstand des Vorbesitzers war. Ich bin mir sicher, dass die Scheibe einmal getauscht wurde und es liegt sehr nahe, dass da ein bisschen gepfuscht wurde. Ich weiss aber nicht wer das wann gemacht hat. Wenn mir jemand einen Tip für eine Strategie hätte? Wenn er es gewusst hat, würde ich gerne in aller Höflichkeit auf eine Regelung hinwirken. Wenn nicht, dann akzeptiere ich das auch. Schliesslich bin ich einfach froh, dass das gemacht wurde und so der bekannte, schwache Punkt am 993 gleich gründlich erledigt ist.
Viele Grüsse
Felix
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