Hi Uli,
So ganz unzulässig scheint die variante also doch nicht zu sein...
Doch, ist sie - und ob der TUV es moniert oder nicht, hat damit nichts zu tun. Dazu müsste der Prüfer erstmal wissen, wie es im Original aussieht (was er vielleicht nicht weiss), und es müßte ein Prüfpunkt auf seiner Liste sein. Beispielsweise wird auch der Siedepunkt der Bremsflüssigkeit nicht geprüft und Du könntest mit Wasser statt DOT 4 anrollen - solange es bremst, ist es für die Prüfung OK!
Viele Grüße,
Roadrunner-Thomas
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