Moin Alex,
Umbauten sind ausschließlich erlaubt, sofern sie innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung erfolgten oder hätten erfolgen können...
so schreibt es Stefan ganz richtig, die Krux ist nur, wenn da ein Pingel prüft, musst Du eine Beschreibung/Zeitung etc. von damals vorlegen, dass das so auch verbaut war....
Mein VW Käfer mit 911 SC Maschine hat nur deshalb H bekommen, weil alles in den 1. Zehnjahren eingetragen und dokumentiert war in "Chrom & Flammen"
von 1988 ! also gabs H erst ab 2008
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besten Gruß
Questus
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