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Alt 22.10.2003, 00:58
911street 911street ist offline
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Hi,Leutz!

Es kann auch ganz böse andersherum laufen:

Ich hatte meinen restaurierten 356A zum Verkauf angeboten.
Käufer holt Fahrzeug ab gegen 50% Anzahlung.
Käufer hat gute private Kontakte zu Porsche.
Fahrzeug von dort ausführlich inspiziert.
Nach vier Wochen überweist er die Restsumme.

Keinen seperaten schriftlichen Kaufvertrag erstellt.

Als Porschefreunde wähnt man sich ja "unter sich".

Alles klar,......dachte ich.......

Vierzehn Tage vor Ablauf der 6-monatigen Garantiezeit ein Schreiben -nicht vom Käufer-
sondern gleich vom Anwalt:
Karosse sei Teesieb.

Karosse war vom Käufer durch erneute,unfachmännische Sandstrahlung regelrecht zerblasen.

Ich hatte zwei(!) amtlich anerkannte Sachverständige vom TÜV,die bestätigten,
daß der 356er zum Zeitpunkt der Neuabnahme
diese Schäden nicht hatte.

Dumm war nur,daß die Neuabnahme im Oktober des Vorjahres war,der Verkauf im April des folgenden Jahres stattfand.

Ich "durfte" den zerblasenen Schrotthaufen zurücknehmen gegen volle Erstattung der Kaufsumme,und völlig zerlegt.

Begründung des Richters:
Tut mir ja leid Herr ......,
aber zwischen Oktober soundso und April des
folgenden Jahres kann ja viel passiert sein....

Soviel zum Käufer(!) Deines Vertrauens......

Gruß
Artur,der so etwas NIE wieder ohne definitiv
rechtlich abgesicherten Kaufvertrag machen wird......
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M.F.G.
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