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Alt 05.07.2007, 19:14
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Uli911 Uli911 ist offline
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Uli911 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ich wollte nicht der Spielverderber zum allgemeinen Politikverdrossenheits- Fred sein.

Aber bitte sehr, hier meine "Beschönigung":



Eine etwas einseitige Darstellung des Bundesverbands Dt. Leasing
Unternehmen.......

1.

ist es meiner Sicht nur "gerecht", wenn der Zinsanteil aus den Leasingraten
GENAUSO behandelt wird wie die Zinsen bei entsprechender Finanzierung.


.......und auch nur wieder bestenfalls die Hälfte der Wahrheit, denn....


2.

Gibt es dann einen Freibetrag bei der Hinzurechnung in Höhe von € 100.000
und im übrigen eine Senkung des Hinzurechnungsfaktor von derzeit 50% auf 25%
der Finanzierungsentgelte (früher: Dauerschuldzinsen)


Ich denke, die wenigsten unter uns dürften Dauerschulden und ZinsANTEILE aus
Leasingraten von mehr als t€ 100 p.a. haben.


Nachtrag:

Zinsanteil aus Leasing-raten von beweglichen WG (etwa Autos) soll mit 20%
pauschal ermittelt werden.

Hinzurechnung soll so aussehen:

100% aus Zinsen, Skonti...
+75% aus Mieten, Pachten Leasing von Immobilien
+25% aus Lizenzen
+20% aus Mieten, PachtenLeasingraten von beweglichen WG

= Summe Finanzierungsaufwendungen

- Freibetrag von € 100.000

Rest: Hinzurechnung von 25% zum Gewinn aus Gewerbebetrieb

Im Ergebnis also 20% aus den Leasinraten,dann Abzug von 100 t€ Feibetrag, und auf das was dann noch übrig bleibt 25%.

War jetzt ein etwas längerer Text, Andi, aber du wirst verstehen, dass sich meine Aufregung in DIESEM Punkt des U´Steuerreform- Gesetzes in engen Grenzen hält.

In dem Gesamtwerk gibt es aber ganz andere Knaller.
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Gruss, Uli

Geändert von Uli911 (06.07.2007 um 10:32 Uhr).
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