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Alt 23.03.2004, 13:19
Tobias Kindermann Tobias Kindermann ist offline
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Tobias Kindermann befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Lieber Olaf (und der Rest der Truppe)!

Du musst jetzt ganz tapfer sein: Fahrzeuge bis Mj. 73 - wie in Deiner Rechnung - dürfen laut Gutachten auch nur mit Frontspoiler bewegt werden.

@ all: Dass dies Porsche bei den Faltenbalg-Modellen nicht mehr zulässt, muss vermutlich nur Schikane sein, wenn ich mir einige Beiträge hier durchlese - oder? Was bei solchen Diskussionen für Irretationen entstehen, kann man gut an Heikos Beitrag sehen (Heiko - wir bleiben uns doch trotzdem wohlgesonnen).

Auch wenn man davon ausgeht, dass der Spoiler nur durch einen Unterdruck unter der VA für mehr Anpressdruck sorgt und kein Kippmoment auftritt, das die HA zusätzlich entlastet, bleibt folgendes Fazit:

Durch die alleinige Montage eines Frontspoilers beim C1 (und verwandten Modellen) verändert man die aerodynamische Balance des Wagens in eine Richtung, in die kein Fahrwerksentwickler mit einem Funken Verstand arbeiten würde. Denn es kommt zu folgendem Effekt: Bei zunehmender Geschwindigkeit nimmt der Anpressdruck an der VA zu und an der HA ab. Das führt zu einer verstärkten Neigung zum Hochgeschwindigkeitsübersteuern und einer verstärkten Tendenz zum Ausbrechen bei Lastwechseln in der Kurve.

So einfach ist das. Und verboten ist es auch - das Argument, es habe im PZ und beim TÜV ja keiner gemerkt, ist schon der Oberhammer.

Gruß

Tobias

PS: Der Auftriebswert an der VA ohne Spoiler beim C1 ist laut Porsche sogar leicht negativ - eine Liste steht ja auf meiner HP.
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