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Alt 21.03.2007, 20:29
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Tick Tick ist offline
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Hm,

Zitat:
Moin gents,

Ihr müsst einfach mal die einschlägigen Vorschriften der 22., 35., 40. und 47. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung durchlesen.

Dann werdet Ihr feststellen, dass die Ausnahmen sich aus der 35.BImSchV ergeben und eigentlich jede Gemeinde, die eine eigene Ausnahme (z.B. für Oldies) erlässt, sich über Bundesrecht hinwegsetzt.

Beim lesen werden Ihr aber auch feststellen, dass die Maßnahmen zur Luftreinhaltung verursachergerecht und verhältnismäßig sein müssen. Und genau in diesem Punkte bekommt man die Herren gerichtlich an die Kandarre. Die Maßnahmen sind nämlich weder verursachergerecht, noch verhältnismäßig.

Ich werde in Berlin, soweit (rechtswidrigerweise) Oldies nicht ausgenommen werden vom Fahrverbot, vermutlich im Wege des einweiligen Rechtsschutzes beim Verwaltungsgericht Berlin beantragen, die Umweltzone aus den o.g. Gründen aufzuheben.

kind regards
Dietrich

also das da hört sich doch ganz gut an. Sollen wir ein bischen Geld investieren und Klagen ?
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