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Alt 05.04.2019, 09:14
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Zitat von cobaltblau02 Beitrag anzeigen
Hallo Norbert,
Leider hat sich seit meiner Aktion für "Selbermacher" eine praktische Sache erheblich verschlechtert.
Stichwort: Kurzkennzeichen für jedermann
Dies gibt es nur noch mit gültigem TÜV und m . E. nur noch eingeschränkt für eine direkte TÜV-Vorführung.
Vorherige Probefahrten (wie sie bei mir nötig waren) vor dem TÜV-Besuch sind schwierig. Es sei denn, Du kommst an ein "Händlernummernschild".
Ja und nein.

Ich hatte mich im Zuge der Zulassung meines US SC auch damit beschäftigt. Die Zulassungssstellen handhaben solche Fälle wie folgt:

Man bekommt "ausnahmsweise" auch ein Kurzzeitkennzeichen auch ohne TÜV, jedoch mit Auflagen:
  1. Die allererste Fahrt, und wirklich die allererste Fahrt(!) muß direkt und ohne Umwege zum TÜV führen, damit dieser sich das KFZ anschauen kann. Wenn er dann das KFZ zwar nicht als zulassungsfähig, jedoch insgesamt als verkehrstüchtig erachtet, kann man auch damit im Rahmen des Kurzzeitkennzeichens damit fahren (Probe-/Einstellfahrten). Man hat ja dann den Nachweis, dass die Kiste insgesamt verkehrstüchtig ist, jedoch vielleicht noch Mängel hat, die behoben werden müssen, bevor die vollständige Zulassung final möglich ist.
  2. Die Fahrt zum TÜV muß zwingend zum nächstgelegenen TÜV im gleichen Bezirk oder max. Nachbarbezirk stattfinden. Eine Fahrt zum TÜV der Wahl ist nicht zulässig.
  3. Damit muß dann auch ein Versicherungsnachweis mitgeführt werden, der sicherstellt, dass die Versicherung davon weiß bzw. das KFZ eine gültige Versicherung hat.
Dieselbe Handhabe gilt auch bei Saisonkennzeichen. Dort ist es sogar zulässig, daß man auch außerhalb der Saison ohne weitere Umwege eine zulässige Fahrt zum TÜV durchführen kann, sofern der TÜV für das KFZ abgelaufen ist.Ferner sind auch soweit ich weiß auch direkte Fahrten zum nächsten TÜV mit einem KFZ ohne Kennzeichen möglich.
Als Beweis - und das ist wichtig! - muss man einen Termin beim TÜV nachweisen können (ggfs. fragt die "Rennleitung" im Fall einer Kontrolle dort nach!). Zudem sollte man sich dann auch mit der Versicherung absprechen und denen das vorher mitteilen! Ggfs. schicken die da was zu.
Es ist also immer noch möglich, so einen Import in Eigenregie durchzuführen. Das alles sind Informationen, die ich bei unserer Zulassungsstelle erfragt habe. Mag sein, dass andere Zulassungsstellen da anders reagieren (Unkenntnis?). Nachfragen lohnt also immer. Im Prinzip sollte das aber so stimmen.
Ich habe das seinerzeit so gelöst, dass die Werkstatt, die ihn vor der Zulassung eingestellt und durchgesehen hat (die hatten auch den Motor zwecks einiger Arbeiten draußen) auch gleich beim TÜV vorgeführt hat. Das ging problemlos durch, weil es den Vorteil hat, dass die sich schon untereinander kennen und dementsprechend auch eine Vertrauensbasis (und vielleicht auch Vorwissen zu den Spezifika bei der Umrüstung des KFZs) vorhanden ist. Transport zur 30km entfernten Werkstatt dann durch einen Transportunternehmer/Abschlepper der es unter der Hand für kleines Geld durchgeführt hat. Man findet solche gtgfs. in Kleinanzeigen.

Gruß, Thomas
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81er ex-US 911 SC Coupé, platinmet., Schiebedach, K-Leder sw., Turboheckflügel & -spoiler, NSW, 7/8er 16" Maxilite, Bilstein Fw, 915/61, 930/16 o.Kat, WebCam 20/21 NW, Dansk 92.502SD, 123 Ignition, Seine Systems Gate Shift Kit, orig. Porsche SWV
„Nicht das Auto verdirbt den Charakter, aber wer keinen Charakter hat, sollte nicht Auto fahren.“ Ferdinand Porsche
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