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Alt 30.04.2017, 07:35
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Questus Questus ist offline
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Hilfestellung

Moin Ja2ck,

Wandelung (des mündliches Vertrages zur Überarbeitung) scheidet aus.

Minderung ist eigentlich vertan, weil bezahlt, dennoch der bessere Weg,
also ein Teil des Geldes zurück und bei jemand anderen vollenden lassen,
das solltest Du in jedem Falle versuchen.

Wenn erfolglos, bist Du rechtlich verpflichtet 1-2 Nachbesserungsversuche an den Murkser zu gewähren.

Wenn alles o. a. nicht greift/möglich wäre, bliebe:

Gerichtliche (wenn möglich besser !) außergerichtliche Einigung, wenn bei Gericht, klagen nach ZPO aus den Mängeln am Werkvertrag auf Schadenersatz. Hierbei ist aber die gewährte Nachbesserungsmöglichkeit Pflicht !!

Last but not least: Wenn Ihr Euch gerichtlich auseinandersetzen würdet...
ist Deine heutige Beweissicherung wesentlich ! Beauftrage wenigsten einen Historiker Fachmann mit der Sicherung (FOTOS!) der Beweise! Seine Bewertungen sind später aber Schall und Rauch, weil Parteiengutachter! Das Gericht (wohl Am Ger... (Schadenhöhe)) benennt in jedem Falle einen Gerichtssachverständigen (ö.b.u.v.) nur der darf nach ZPO dann die wirklichen Beweise der mangelhaften Werkarbeiten feststellen und bewerten.
Wenn er wie ich wäre.... weist er sofort auf §407 a Abs 2 der ZPO hin, weil die Gutachter-Kosten außer Verhältnismäßigkeit -wohl- sein werden... (?)

Ich teile Deine Trauer, Deinen Ärger, was für ein Mist!, ich bin nur über PN für weitere Hilfestellungen ansprechbar.
__________________
besten Gruß

Questus
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