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Alt 11.05.2003, 15:12
Thumi Thumi ist offline
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Thumi
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Hallo Andreas,

bevor Du alle Mängel beseitigen lässt, empfehle ich Dir dringend den jetzigen Zustand von einem unabhängigen („vereidigten“) Gutachter/Sachverständigen dokumentieren zu lassen. Denn wenn Du von Deinem Händler einen Ausgleich dafür willst, wird die Rechnung vom PZ allein nicht reichen. Ärger wird es so oder so geben, aber wenn Du eindeutige Beweise hast, gibt er wahrscheinlich eher nach. Zudem schränkst Du Dich enorm ein, wenn Du die Kiste schon reparierst, denn eine Rückwandlung des Kaufs wird für den Händler damit attraktiver. Daher:
1: Schaden dokumentieren lassen
2: Mit dem Händler verhandeln, den Juristen raushängen lassen ( setz den Streitwert mit Leihwagen etc hoch, gib Dich aber mit weniger zufrieden, Du willst schließlich fahren und nicht prozessieren; Frag ihn, ob er wirklich mit einem Juristen streiten will)
3: Reparieren

Zudem sehe ich eventuelle Probleme mit der Gebrauchtwagenversicherung, da Dein Schaden ja bereits beim Verkauf bestanden haben dürfte. Soweit mir bekannt decken derartige Versicherungen nur nach dem Kauf auftretende Schäden (wenn überhaupt).

Thumi
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