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Alt 25.06.2005, 05:55
Rolf K Rolf K ist offline
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Rolf K
Beitrag

Um das Thema noch mal aufzuwärmen:
Ich habe soeben das begehrte Schreiben erhalten.
Frage noch mal zum Thema "rückwirkende Steuererstattung": wie ist das bei Saisonkennzeichen, gilt das als abgemeldet?
Auf was kann ich mich berufen, wenn man mir nur ab Tag der Umschlüsselung €2 gewähren möchte?
Grüße,
Rolf K

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>Original erstellt von Wooky:
<STRONG>Da brauchst Du Dir nichts zu klemmen, das ist schon einige Male durchexerziert. Zurück gibt es Geld aus der laufenden Periode. Wurde das Fahrzeug zwischenzeitlich abgemeldet, ist nur noch die Zeitspanne seit der letzten Anmeldung interessant.
Eine zeitliche Begrenzung ist nicht bekannt.
Vorsicht: Darauf beharren, dass der Wagen seit Einbau des Kats, somit eventuell seit EZ, bereits Euro2 erreicht hat. Manche Zulassungsstellen tragen nur das Datum der Umschlüsselung ein. DAS IST FALSCH!

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