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Alt 15.02.2003, 08:21
SEXY911 SEXY911 ist offline
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SEXY911
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Hi Hannes,

soweit ich weiß, sind rot *leuchtende*
Blinker nur unter zwei Voraussetzungen
erlaubt:

A) Das Fahrzeug ist vor dem 1.1.1970
erstzugelassen worden

oder

B) Das Fahrzeug wurde z.B. aus den US
importiert (=Ausnahmegenehmigung)

Ist bei Dir beides nicht der Fall, kommen
dann nur noch die bekannten Umrüstsätze von
Hella, Foliatec etc. in Frage. Hierbei er-
scheinen die Blinkergläser zwar rot, der
Blinker leuchtet aber durch Einsatz eines
Farbfilters weiterhin gelb.

Obs sowas für den C1 gibt, entzieht sich
jedoch meiner Kenntnis.

Ich würde die letztere Lösung jederzeit vor-
ziehen. Erstens ist sie 100% legal (soweit
eine ABE/AAE beiliegt) und zweitens kommen
viele (deutsche) Autofahrer mit rot blinken-
den Fahrtrichtungsanzeigern nicht klar.
Also besser ordinär gelb leuchtende Blinker,
als rote und ein zerbeultes Heck

Gruß,
Harald
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