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  #1  
Alt 21.09.2006, 12:19
Targamaniac Targamaniac ist offline
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Targamaniac befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Winterabmelder, aufgepaßt

Nabend,

anbei mal eine Info aus einem anderen Forum.
Trifft insbesondere die Winterabmelder, die kein Saisonkennzeichen haben.
Es handelt sich dabei um die Zugehörigkeit des Kennzeichens zum Fahrzeug bei vorübergehender Stillegung desselben.


******************************
Hi,
wollte euch folgende Info mal zukommen lassen.
Sache ist die, daß ab glaub 2007 eine neue Verordnung greifen soll welche es ermöglicht Fahrzeuge bis zu 7Jahre lang, ohne §21 und ohne neue Papiere erstellen zu müssen, durch eine "einfache" HU wieder zum Leben erwecken zu können. Das ist ja so schecht nicht. Ich habe daraufhin mal bei meiner zuständigen Zulassungsstelle angerufen und wollte mich erkundigen ob denn dann auch das Kennzeichen einem bis zu 7Jahre erhalten bleibt.
Als Antwort bekam ich dann, daß in dem Entwurf festgelegt sei, daß das Kennzeichen sofort (!) ungültig würde und bei einer Wiederzulassung ein neues zugeteilt würde ...... Man bedenke die Umstände und auch Kosten die da auf einen zukommen wenn man z.B. als Cabrio- oder Motorradfahrer sein Fahrzeug einfach nur über den Winter abmelden will und sich eben nicht einem Saisonkennzeichen, und dessen festen Zeiten, unterordnen will .....
Daraufhin habe ich eine Mail an Oldtimermarkt geschrieben, Antwort bekam ich heute, lest selber.
Ich jedenfalls bin sprachlos was unserer EU so alles einfällt ......

Gruß A.

Mail an Oldtimer-Markt am 27.8.06
>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
Hallo Team von Oldtimer Markt und Praxis,

der Grund meines Schreibens ist, daß ich von einer bevorstehenden Neuregelung der KFZ-Zulassung erfahren habe welche u.A. uns Oldifahrern sehr aufstoßen wird, sollte sie denn auch so kommen.
Ich habe diese Woche bei der KFZ-Zulassungsstelle unseres Kreises angerufen. Ich wollte wissen wie es denn ab nächstem Jahr, wenn die neue Regelung der Wiederzulassung von Fahrzeugen, welche bis zu 7Jahren abgemeldet waren, laufen soll. Es soll ja 2007 eine neue Regelung kommen, welche es ermöglicht eben solche Fahrzeuge durch eine ganz normale HU wieder zum Leben zu erwecken, ohne §21, neuem Brief etc. Diese Info habe ich von einem Kollegen der bei der Dekra als Prüfer tätig ist. Nun wollte ich von der Zulassungsstelle wissen ob denn das zugeteilte Kennzeichen, oftmals ein teuer bezahltes Wunschkennzeichen, ebenso 7Jahre dem Fahrzeug zugeteilt bleiben würde.
Nun bekam ich die Antwort, daß es die Regelung der vorübergehenden Stillegung so nicht mehr geben soll, jedesmal wenn ein Fahrzeug abgemeldet wird, egal ob endgültig oder nur über den Winter, wäre auch sofort(!) das Kennzeichen weg, nicht mal wie momentan erst nach 18Monaten. Das hieße, daß alle KFZ-Halter die aus bestimmten Gründen kein Saison- oder H-Kennzeichen haben, Cabrio-, Motorrad- und Oldifahrer Ihre Kennzeichen neu machen müssten nur weil sie über den Winter keine teuren Unterhaltskosten tragen wollen .....
Davon wären alle betroffen welche Oldis besitzen welche z.B. altersbedingt noch kein H-Kennzeichen erhalten würden oder eben sich nicht durch ein Saison-Kennzeichen festlegen wollen, Halter welche vielleicht davon gleich mehrere Fahrzeuge haben und momentan jedes Jahr mit einem anderen fahren ......
Ist euch so etwas bekannt? Mir kommt es so vor als ob der Staat uns loshaben will, eine andere Erklärung habe ich mitlerweile nicht mehr für deren Handeln ....

Gruß
A. S.
+++++++++

Antwort von Oldtimer-Markt am 21.9.06

Hallo Herr S.,

es ist so, wie Sie sagen: Mit Abmeldung verfällt das Kennzeichen.
Allerdings, und das steht explizit in der neuen
Fahrzeug-Zulassungs-verordnung drin, kann man sich sein (Wunsch-)
Kennzeichen zeitlich befristet reservieren lassen. Für wie lange und gegen
welche Gebühr, vermag ich momentan nicht zu sagen.

Mit freundlichen Grüßen

D. R.
**************************************************

Grüße
Jürgen
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*** Ich bereue nichts ***
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  #2  
Alt 21.09.2006, 15:27
Carreras Carreras ist offline
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Carreras befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hi,

also, wenn das wirklich so kommen soll, dann wird's Zeit, daß wir mal ein paar 'Autocorsos' in der Bundeshauptstadt organisieren.
Immer zu Zeiten, wenn die Politiker ins Wochenende fahren (wahrscheinlich Mittwoch nachmittag ......).

Was da an Entscheidungen getroffen bzw. akzeptiert wird, ist nicht mehr nachvollziehbar - wahrscheinlich wird als Grund 'Terrorismusvorsorge' genannt.

Jedemal, wenn ich meinen neuen Kraftfahrzeugschein II mit Anhang in die Hände bekomme, könnt ich kotzen.

Gruss
Volker
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  #3  
Alt 21.09.2006, 16:25
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MG MG ist offline
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MG befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hallo Jürgen und Volker

Ich verstehe gerade das Problem nicht.

Wenn ich nach 7 Jahren ohne HU wieder anmelden kann, das ist doch erstmal super. Dass nicht jeder 'sein' Wunschkennzeichen (das vielleicht andere auch gerne hätten) über diese Zeit behält, gibt doch viele Wunschkennzeichen frei. Wo ist also das Problem, wegen dem man einen Autocorso machen sollte?
__________________
Beste Grüsse

Markus




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  #4  
Alt 21.09.2006, 18:23
Carreras Carreras ist offline
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Markus,
so wie ich das verstanden habe, verfällt das Kennzeichen dann auch schon bei 'vorübergehender' Abmeldung (z. B. 4 oder 5 Monate über den Winter).

Und das 'Reservieren' der Nummer sei dann evtl. kostenpflichtig .......

Deshalb meine Äußerung.

Und das Wiederanmelden nur MIT HU, aber das wäre in der Tat ein Vorteil.

Gruss
Volker
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  #5  
Alt 21.09.2006, 19:39
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dirk dirk ist offline
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Danke für den Tip,
die haben echt einen an der Waffel, ich melde jedes Jahr an und ab, zumal ich ein altes Kennzeichen habe, kein hässliches neues EU-Schild. Wenn das verfallen sollte, werd ich sauer Politiker unnütz, teuer und lästig.

Gruß,

Dirk.
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  #6  
Alt 21.09.2006, 20:00
Targamaniac Targamaniac ist offline
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Zitat:
Zitat von MG
Hallo Jürgen und Volker

Ich verstehe gerade das Problem nicht.

Wenn ich nach 7 Jahren ohne HU wieder anmelden kann, das ist doch erstmal super. Dass nicht jeder 'sein' Wunschkennzeichen (das vielleicht andere auch gerne hätten) über diese Zeit behält, gibt doch viele Wunschkennzeichen frei. Wo ist also das Problem, wegen dem man einen Autocorso machen sollte?

Nun, das Problem ist nicht groß, wenn man sich sein Kennzeichen reservieren lassen kann. Wenn nicht, wird das Problem zwar auch nicht so groß wie ein Unfall im Atomkraftwerk, aber dann kannste Dir als Winterabmelder ohne Saisonkennzeichen jedes Jahr neue Kennzeichen kaufen und einen neuen Brief (Zulassungsbescheinigung scheißendreck eins und zwei) ausstellen lassen, weil ja das Kennzeichen nimmer verfügbar ist. Und das wird nicht billig, hat beim ersten Mal ja auch 75 Euro gekostet.

Ein Saisonkennzeichen kriege ich nicht mehr aufs Schild (kein Platz mehr) und ich will es auch nicht. Ich will händisch an- und abmelden, grad wenn mich der Frühling überfällt oder der Winter zwingt.

Der Enfall des $21 ist aber auch kein richtiger Vorteil, denn der war eigentlich eher ein Spaziergang. Zwar ein bischen organisatorischer Aufwand aber technisch auch nicht schlimmer als eine HU.

Ist schon schizo, frühers mußte man das Kennzeichen des Vorbesitzers (falls aus gleichem Landkreis) behalten und konnte die Nummer nicht ändern und nun wirds ein Wegwerfschild.

Und noch ein Tip für Sparbrötchen, wie ich eines bin:
Bei meinen Winterautos und Alltagsschlurren schaue ich sogar, was bei mir an der Garagenwand an Kennzeichen hängt und verwende dann eines von diesen, falls die Nummer frei ist. Und falls nix dabei ist, was frei ist, frage ich nach den Kennzeichen, die im Eimer in der Zulassungsstelle liegen.
Wieso einen knappen 50er für eine Schlurre ausgeben, das schütte ich dann lieber in den Tank.

Grüße
Jürgen
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  #7  
Alt 02.11.2006, 11:28
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dirk dirk ist offline
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So hab grad mal mit der für mich zuständigen Zulassungsstelle gesprochen: Die erste gute Frau wusste überhaupt nichts von der neuen Verordnung und nach längerer Diskussion hat sie mich dann mit ihrem Chef verbunden der Zitat: "weiss immer als erster bei sowas Bescheid" Wusste er tatsächlich - wenn ich also jetzt abmelde, bleibt mein Kennzeichen bei meinem Auto für maximal 18 Monate, ab nächstem Jahr greift dann die neue Verordnung also wer ab dem 1.3. abmeldet, kann / muss sich sein Wunschkennzeichen reservieren lassen für 12,80 Euro.

Gruß,

Dirk.
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