
15.03.2005, 02:56
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Verkauf mit fragwürdigen Absichten?
Eine unangenehme Sache:
ein Herr M. hat via Amtsgericht ein Mahnverfahren gegen mich eröffnet.
Warum?
Im Internet wurde ein Porsche angeboten, wie ich ihn haben wollte (dachte ich zuerst);
ich hatte einem Vermittler/Autohaus (!) per Mail ein Angebot dafür gemacht, auf das der Verkäufer Herr M. eingegangen ist.
Den Wagen habe ich dann beim Abholtermin mit dem Vermittler und einem Fachmann besichtigt - ich habe den Wagen aber leztlich nicht mitgenommen:
er hatte Mängel die ich nicht erwartete (nicht sachgemäß reparierter Schaden).
Inzwischen habe ich einen guten Wagen woanders gekauft.
Nun will Herr M. Geld für den Wagen und Auslagen (Grössenordnung 19tEuro)!
Basis ist für ihn ein Kaufvertrag, der durch die EMails mit dem Vermittler zustande gekommen sei.
Herr M. hatte den Wagen einige Zeit nach dem gescheiterten Abholtermin bereits wieder im Internet zu Verkauf angeboten.
Übrigens:
Mit Herrn M. hatte ich nie persöhnlich Kontakt - ich habe auch nichts unterschrieben.
Heute habe ich einen Termin beim Anwalt.
Was meint Ihr?
Habe ich mit dem Herrn M. einen Vertrag aufgrund meines Gebotes und dessen Annahme des Gebotes per EMail?

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15.03.2005, 03:09
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Servus Stolli,
abgesehen von den juristischen Feinheiten,
Angebot, Annahme, Willensbekundung etc.
Wenn der Verkäufer einen nenneswerten Schaden verschwiegen hat(oder er entgegen der Darstellung unsachgemäss behoben wurde, sollte das eine Möglichkeit sein aus dem Vertrag rauszukommen.(hoffentlich)
Viel Glück
Tom
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15.03.2005, 03:10
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Hi!
Die Frage ist: War der Schaden vom Verkäufer im Angebot angegeben und eine "sachgemäße" Behebung zugesichert? Falls ja, dann müssen Gutachter klären, ob die Behebung sachgemäß war oder nicht und Du hast damit Dein Ergebnis. Wenn der Schaden im Angebot nicht angegeben war dürftest Du kein Problem haben und müßtest aus der Sache rauskommen (von wegen verschwiegenem Sachmangel).
So ganz laienhaft gesprochen ... Jörg
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15.03.2005, 03:11
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Unterhalte Dich mit Deinem Anwalt... würde ich bis dahin nicht als so gefährlich ansehen.
War das ein unverbindliches Angebot, oder eine verbindliche Kaufzusage ?
Beruhte Deine Email auf bestimmten, zugesicherten Eigenschaften, die dann eben doch nicht eingehalten wurden ?
Prinzipiell kann man sehr wohl verbindliche Kaufverträge aucb via Email und auch über Vermittler abschließen. Auch ohne Unterschrift. Das die Mail von Dir so geschrieben wurde, streitest Du ja nicht ab, ist also wirksam.
Die Frage ist: ist ein Kaufvertrag entstanden ?
Und: hätten nach der Besichtigung erstmal die normalen, zivilrechtlichen Schritte folgen müssen (Wandlung, Rücktritt, ...)
Anwäte sind gefragt, mein Schein in Zivilrecht in Rahmen des BWL-Studiums sind so etwa 20 Jahre her...
Gruß,
Thomas
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15.03.2005, 03:12
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P.S. Gibt es die "Verkaufsanzeige" noch im Internet zum nachlesen?
Und natürlich: toi, toi, toi!
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15.03.2005, 03:12
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Meine Güte, dreei Antworten in drei Minuten... nun hast Du alles dreifach.. kann ja nicht schaden, hast ja vielleicht auch bald gezwungenermaßen den Elfer doppelt
nichts für Ungut !
Thomas
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15.03.2005, 03:29
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Ui-ui-ui!
Danke für die flotten Reaktionen.
Also ich hatte zu Anfang geschrieben:
"ich biete für den Wagen ungesehen ...Euro..."
(bin dabei einfach mal 4500 Euro !! unter das Angebot gegangen - hätte nie gedacht, dass darauf jemand eingeht - jetzt hab' ich den Mist).
Kein Wort von Kaufzusage.
Ein reger EMail-Kontakt setzte ein und wir vereinbarten dabei einen Abholtermin, mit abschliessender Aussage von mir:
"...vor Abschluß des Vertrages unbedingt Sichtung..."
Am Ende des Besichtigungstermins erklärte ich dem Vermittler: ich werde den Wagen nicht kaufen.
Er sicherte zu das dem Verkäufer (den ich nie gesehen habe) mitzuteilen.
Die Beschreibung in der Annonce erwähnte mit keinem Wort einen Mangel, wie den gesichteten "behobenen" Unfallschaden.
Mein Anwalt hat mir gerade telefoniert.
Er sagte, dass er im Moment noch keinen Anhalt für einen Kaufvertrag habe;
heute Abend erhält er die vollständigen Unterlagen (habe in gewisser Vorahnung alles gesammelt - die Annoncen stehen nicht mehr im Netz)...
Mir ist doch etwas mulmig - aber ich hoffe da wieder 'raus zu kommen!
Sonst bin ich halt ruiniert...
aber habe dann einen weiteren Elfer in die Sammlung aufgenommen
(nur Mist: wäre dann eine etwas schiefe Gurke  ).
Wenn's vorbei ist gebe ich das Ergebnis bekannt (wenn's interessiert) - über PN könnte ich dann auch einige "Empfehlungen" weitergeben.
Ciao
Mario
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15.03.2005, 04:01
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Servus "Zwei- Porsche- Mario"
Mein Jura-Schein liegt zwar auch schon Jahre zurück, und auch wenn ich kein Anwalt bin, ich denke Du kannst Deine Kraft,Geld und Gedanken in Weihnachtskäufe investieren.
Es ist wohl kein Kaufvertrag zustande gekommen, selbst wenn ein Vertrag zustande gekommen wäre, so könntest Du, wg. dem verschwiegenen Unfallschaden wandeln.
Also solltest Du so oder so aus der Sache rauskommen.
Vorweihnachtliche Grüsse
Tom
PS: Warum wohl hat der Verkäufer einen Vermittler eingeschaltet
Vielleicht solltest Du die Eckdaten von dem Auto mit PLZ posten, damit nicht noch einer drauf reinfällt
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15.03.2005, 04:20
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PS: selbst bei einem rechtkräftigen Vertrag, hat man 14 Tage Rücktrittsrecht (bei allen Verträgen).
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In diesem Sinne .... der immer unter Druck steht (manchmal auch Ladedruck).
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15.03.2005, 04:30
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habs auch schon mal gehoert ... stimmt das wirklich ? ... egal, ob Privat von Haendler, Haendler von Privat und was es sonst noch fuer Kombis gibt ... ?????
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15.03.2005, 05:12
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hallo zusammen,
zuerst einmal ist ein verschwiegener unfallschaden ein grung vom kauf zurück zu treten.
ist die ganze geschichte so wie sie sich anhört ist das erstklassiger betrug !
wichtig ist es wohl den genauen wortlaut der mails zu kennen. wenn du aber ungesehen 4500 euro unter dem preis bietest hast du zumindest eine kaufabsicht geäußert.
natürlich zu den konditionen wie das auto angeboten wurde. steht in der anzeige,die ich dringend ausdrucken würde !, das auto ist unfallfrei oder der unfallschaden wurde gar nicht erwähnt dürfte die kuh vom eis sein.
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR>PS: selbst bei einem rechtkräftigen Vertrag, hat man 14 Tage Rücktrittsrecht [/quote]
das gilt soweit ich weiß nur bei autos die finanziert wurden. wäre auch schön blöd das auto zu kaufen,anzumelden 10 tage zu fahren und dann zu sagen : öh hat die falsche farbe,nimm mal wieder zurück.
guido
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15.03.2005, 05:25
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Hallo,
stimmt Guido, 14 Tage Rückgaberecht sind aus dem Reich der Fabel. Ein frommer Wunsch aller Käufer "erst mal probieren". Funktioniert bei Gebrauchtwagen so nicht und kann auch nicht funktionieren.
Bezüglich des anderen Problems wünsche ich viel Glück. Was ich jetzt mit meiner Pappe erlebt hab beschert einem einige schlaflose Nächte. Wenn der darauf pocht, steht in den Sternen wie die Sache letztlich ausgeht. Ist im Ermessen des Gutachters und des Richters, und mit der Abgabe eines Gebotes und der Zusage der Gegenseite entsteht/kann durchaus ein rechtskräftiger Vertrag.
Es gibt nur eine Möglichkeit rauszukommen: Der Gegenseite den Betrug beweisen, sonst...
Viel Glück von mir jedenfalls.
Gruß
Gilles
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15.03.2005, 06:07
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:<HR> PS: selbst bei einem rechtkräftigen Vertrag, hat man 14 Tage Rücktrittsrecht (bei allen Verträgen). [/quote]
Hallo,
das betrifft alle Verträge, die gemäß Fernabsatzgesetz (ab 01.01.2002 gültig) in Kraft gesetzt worden sind, also Telefon, Fax, EMail, "Haustürgeschäfte" usw.. Betroffen sind nur Geschäfte Profi --> Laie, nicht aber Laie --> Laie oder Profi --> Profi.
Viele Grüße
Dirk aus Würselen
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15.03.2005, 07:09
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C1 Mj. 87; 70tkm; Targa; weiss; Fuchs 7+8/16 oder auch Telefon (machen die, wie es Ihnen gefällt); 2.Hd; kein Kat;
PLZ 87600+87700
Wenn die Kuh wirklich von Eis gezogen werden kann, dann gibt es eine Anzeige gegen den Herrn M. wegen Betrugsversuch als Bonus oben drauf.
Dank an alle, die hier beistehen...
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15.03.2005, 07:58
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Moin Moin,
Treiben sich hier im Forum keine Juristen
rum
Grüsse Frank
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