28.04.2017, 18:47
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Ärgerliche Erfahrung mit Aufbereiter/Lackiererei
Hallo zusammen,
nach einer üblen Überraschung bei einem Lackierereibesuch würde ich gerne fragen, ob hier jemand von ähnlichen Erlebnissen und den möglichen Konsequenzen berichten kann. Hier meine Geschichte:
Ich wollte zum Saisonstart ein paar kosmetische Makel an meinem SC machen lassen. Mein Elfer hatte vorne, unter der oberen Haubenecke, ein paar Rostblasen. Außerdem hatten ein Außenspiegel und der Aufnahmebereich auf der Tür Lackmängel und sollten neu lackiert werden. Für den längst fälligen Umbau auf RDW-Stoßstange hinten (ohne die Löcher für US-Stoßhörner) hatte ich eine grundierte Stoßstange im Keller liegen, die lackiert und gegen das Original getauscht werden sollte.
Ich bin also bei einem Spezialisten für Fahrzeugaufbereitung und Smartrepair vorstellig geworden. Der Betrieb hat einen sehr guten Ruf und auch Erfahrung mit Klassikern, wird auch von einem großen Autohersteller mit der Aufbereitung von Fahrzeugen für Messen etc. betraut. Bei der ersten Bestandsaufnahme verwies der Chef auf die langjährige Zusammenarbeit mit einer nahen Lackiererei, die auch Spenglerarbeiten durchführen kann und von ihm beauftragt würde. Der Wagen würde dorthin transportiert, zerlegt, repariert und dann wieder zurückgeliefert. Ich habe den SC mit einem relativ guten Gefühl abgegeben. Ausgemacht wurde, dass nach dem Ausbau des Kotflügels telefonisch ein Preisangebot gemacht werden sollte, da man erst dann das Ausmaß der Arbeiten schätzen könnte. Ich könnte mir auch die Arbeiten in der Lackiererei direkt anschauen.
Zur Rostbeseitigung waren unter dem Außenkotflügel Blecharbeiten nötig. Beim Ausbau der hinteren Stoßstange fiel auch auf, dass die unteren Heckabschlussbleche ziemlich vom Steinschlag „gesandstrahlt“ waren. Wir haben uns dann auf ein Komplettpaket verständig: Nach der Rostbeseitigung würde der der Kotflügel vorne und die Tür „beilackiert“ (wegen Farbübergang), der Spiegel, die hintere Stoßstange und die Bleche darunter komplett lackiert, inklusive Ein- und Ausbau und Transport. Das Ganze ohne Termindruck von meiner Seite. Der Preis dafür war nicht gerade gering, aber schon angemessen, und ich habe nicht versucht, ihn noch zu drücken. So weit alles in Ordnung.
Zwei Wochen später dann ein Schock - den Elfer muss ein Blinder zusammengezimmert haben. Hier die Liste der Mängel, die mir sofort bei der Abholung des SC bei aufgefallen sind:
Eine Blechschraube am Außenschweller vorne rechts war nicht festgezogen und stand 15 - 20 mm raus
Hintere Gummileisten an der Stoßstange waren ohne die Stopfen für die Schraublöcher eingebaut - die Stopfen fehlen.
Gummileisten hinten sind (durch zu lange Schrauben?) beschädigt (Schraubenköpfe o.ä. drücken sich durch, es ist eine Stelle eingerissen).
die Schürze hinten ist falsch montiert, liegt an der Ecke vom Abschlussblech an und der frische Lack ist dadurch verkratzt. (Zugegebenermaßen war die neue Stoßstange von einem 3.2er, so dass das Abschlussblech leicht anders sitzt als beim SC, wahrscheinlich dürfte die Stützstrebe vom 3.2 etwas länger sein, aber trotzdem müsste man es merken, wenn beim Zusammenbau nicht passt)
Außenspiegel rechts sitzt nicht korrekt auf der Türbrüstung, hängt schief (deutlich sichtbar!).
Die schwarze „Brille“ und das Spiegelglas rechts sind nicht korrekt eingebaut (Brille falsch herum, Teilenummer oben statt unten, Spiegelglas nicht mit umlaufend gleichem Abstand, sondern verdreht).
An der Türbrüstung Beifahrerseite fehlt am Dreiecksfenster der Keder.
Die Scheibenwischer waren auf der falschen Seite abgelegt (!) und lagen statt auf der Scheibe auf dem Scheibenrahmen und dem Windlaufblech auf.
Im Innenraum fehlt die Kappe vom Verriegelungsknopf auf der Beifahrertür.
Auch der Stopfen für ein Schraubloch an der Türbrüstung innen Beifahrerseite fehlt.
Die Kunststoffauflage auf der vorderen Stoßstange hat plötzlich Beulen und Wellen (auch hier zu lange Schrauben darunter?)
Der Türgriff außen auf der Beifahrerseite hat Spiel und wackelt.
Später habe ich dann noch einen tiefen Kratzer auf der vorderen Schürze entdeckt, außerdem den eingerissenen Teppich im Kofferraum, und eine Schicht Metallspäne, rund um die Stelle, wo das rostige Stück Blech ausgetauscht wurde.
Zuerst habe ich gehofft, dass die versteckte Kamera irgendwo rauskommt. Leider war dem nicht so… Natürlich habe ich alles sofort angesprochen, der Chef der Aufbereitungsfirma wirkte auch ziemlich betroffen. Er hat alles dokumentiert und sofort die Beseitigung der Mängel versprochen. Trotzdem musste ich sofort und in cash zahlen.
Leider muss der SC jetzt zunächst für ein paar Wochen in meiner Garage stehen bleiben, da ich den K-Jetronic-Mengenteiler zur Aufbereitung beim Spezialisten ausgebaut und eingeschickt habe - den Termin hatte ich vorher vereinbart und er ließ sich nicht mehr verschieben. Sobald der Motor wieder läuft, werde ich natürlich sofort die Nachbesserung verlangen, auch wenn ich eigentlich nicht möchte, dass dieselben, offensichtlich komplett unkundigen Leute noch einmal Hand an mein Auto legen. Meines Wissens muss aber dem Verursacher die Möglichkeit gegeben werden, die Mängel zu beseitigen.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, und Tipps wie ich mich jetzt am besten verhalte? Das Ganze nervt mich natürlich ziemlich - da ist ja nicht nur Murks gemacht worden, sondern auch die Substanz einiger originaler (patinierter) Teile hat Schaden genommen.
Gruß,
Ja2ck
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'81 Porsche 911 SC (US-Modell)
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30.04.2017, 07:35
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Hilfestellung
Moin Ja2ck,
Wandelung (des mündliches Vertrages zur Überarbeitung) scheidet aus.
Minderung ist eigentlich vertan, weil bezahlt, dennoch der bessere Weg,
also ein Teil des Geldes zurück und bei jemand anderen vollenden lassen,
das solltest Du in jedem Falle versuchen.
Wenn erfolglos, bist Du rechtlich verpflichtet 1-2 Nachbesserungsversuche an den Murkser zu gewähren.
Wenn alles o. a. nicht greift/möglich wäre, bliebe:
Gerichtliche (wenn möglich besser !) außergerichtliche Einigung, wenn bei Gericht, klagen nach ZPO aus den Mängeln am Werkvertrag auf Schadenersatz. Hierbei ist aber die gewährte Nachbesserungsmöglichkeit Pflicht !!
Last but not least: Wenn Ihr Euch gerichtlich auseinandersetzen würdet...
ist Deine heutige Beweissicherung wesentlich ! Beauftrage wenigsten einen Historiker Fachmann mit der Sicherung (FOTOS!) der Beweise! Seine Bewertungen sind später aber Schall und Rauch, weil Parteiengutachter! Das Gericht (wohl Am Ger... (Schadenhöhe)) benennt in jedem Falle einen Gerichtssachverständigen (ö.b.u.v.) nur der darf nach ZPO dann die wirklichen Beweise der mangelhaften Werkarbeiten feststellen und bewerten.
Wenn er wie ich wäre.... weist er sofort auf §407 a Abs 2 der ZPO hin, weil die Gutachter-Kosten außer Verhältnismäßigkeit -wohl- sein werden... (?)
Ich teile Deine Trauer, Deinen Ärger, was für ein Mist!, ich bin nur über PN für weitere Hilfestellungen ansprechbar.
__________________
besten Gruß
Questus
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02.05.2017, 10:27
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Hallo, könntest Du mal den Aufbereiter und den Lackierer nennen zur Warnung für andere? Stephan
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02.05.2017, 17:53
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Zitat:
Zitat von Questus
Beauftrage wenigsten einen Historiker Fachmann mit der Sicherung (FOTOS!) der Beweise! Seine Bewertungen sind später aber Schall und Rauch, weil Parteiengutachter!
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??
Wenn es darum geht gibt es offiziell unabhängige "Sachverständige", deren objektive Bewertung sehr wohl bei gerichtlichen Auseinandersetzungen werthaltig sind.
@ Ja2ck
Gehe hin und weise den Verantwortlichen bzw. zeichnungsberechtigten Geschäftsführer des beauftragten Unternehmens schriftlich drauf hin, dass er die Mängel innerhalb einer Frist von xyz beseitigen möge, ansonsten erfolge deinerseits die Beauftragung eines Rechtsbeistandes und dass Du das Resultat der Arbeiten parallel von einem unabhängigen Sachverständigen dokumentieren lässt. Das müsstest Du sofort machen, damit nicht zuviel Zeit vergeht
Wie das Gericht dann am Ende entscheiden wird steht auf einem anderen Blatt, also, ob Du alles korrekt instandgesetzt und zudem die Anwaltskosten usw. erstattet bekommst, oder ... ob es auf einen Vergleich hinausläuft, wo jeder auf seinen Anwaltskosten sitzenbleibt und eine kleine Summe der Beauftragte Dir zurückzahlen muss, die in keinem Verhältnis steht, zu dem was Du zahlen musst, wenn Du es dann woanders richtig machen lässt.
Demnach, ... wenn Arbeiten nachweislich falsch ausgeführt wurden, nie zahlen, sondern der Zahlung der Ausführung der Arbeiten widersprechen. Die Ausgabe des Fahrzeuges darf er Dir rein gesetzlich nicht verwehren, da Dein Eigentum. Er kann nicht selber hingehen und dies als Pfand deklarieren.
@ porschefanatiker
Das wird der Betreiber dieses Forums im Impressum bestimmt nicht zulassen, da bei rechtlichen Auseinandersetzungen bzgl. übler Nachrede o.ä. mit Nennung des hier sodann genannten Betriebes, gegen ihn, dem Forumsbetreiber, vorgegangen werden könnte.
Und hier wird dann klar der genannte Betrieb recht bekommen.
Denn, nur weil es hier eine Meinung eines Mitgliedes in Form eines Berichtes ist, ist es nicht 100% klar, wie der Sachverhalt wirklich ist.
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- 911 SC 3.0, Bj 82, 180PS, unischwarz
- VW Oval-Käfer Export, Bj 1955, 30PS, Stratosilber
- VW Brezel-Käfer, Bj 1950, 24,5 PS, Grau
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03.05.2017, 10:57
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AndrewCologne schrieb..:
Wenn es darum geht gibt es offiziell unabhängige "Sachverständige", deren objektive Bewertung sehr wohl bei gerichtlichen Auseinandersetzungen werthaltig sind.
Leider ist dem nicht so.
Das Gericht handelt nach ZPO.
ZPO schreibt vor: Zur Beweisfeststellung ist ein ö.b.u.v. SV zu benennen..
diesen schlägt aber immer die IHK (bzw. HWK) vor!
Der von der Partei (Ja2ck) evtl. beschäftigte ö.b.u.v. SV handelt aber im Lohnauftrag der Partei und wird somit im Verfahren nur als Parteiengutachter verwertet ! (wenn auch besonders qualifiziert!) MERKE
es gilt: dessen Korn ich fress, dessen Lied ich singe.
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besten Gruß
Questus
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04.05.2017, 09:32
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Doch ist so, habe es genau so (wen auch nicht direkt selber) im nächsten Bekanntenkreis erlebt und genau für solch einen Fall ist ein Gutachten eines anerkannten, unabhängigen Sachverständige anerkannt worden. Die Gegenseite kann ein Gegengutachten stellen, oder das Gericht im Zweifelsfall jenes Gutachten prüfen lassen, ... nur ... würde es in einem solchen Fall nix anderes ergeben. Viell. einigt man sich dann am Ende auf ein paar Prozent Nachlass, aber ... das eigens erstellte Gutachten ist verfahrenstechnisch werthaltig.
Und wenn es danach ginge "wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing", würden im Schadensfall z.B. keine gegnerischen Versicherer eigens beauftragte, anerkannte Gutachter akzeptieren, wenn diese nicht unparteiisch und deren Gutachten somit werthaltig wären.
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Geändert von AndrewCologne (04.05.2017 um 09:41 Uhr).
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05.05.2017, 00:39
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Zitat:
Zitat von AndrewCologne
Doch ist so, habe es genau so (wen auch nicht direkt selber) im nächsten Bekanntenkreis erlebt und genau für solch einen Fall ist ein Gutachten eines anerkannten, unabhängigen Sachverständige anerkannt worden. Die Gegenseite kann ein Gegengutachten stellen, oder das Gericht im Zweifelsfall jenes Gutachten prüfen lassen, ... nur ... würde es in einem solchen Fall nix anderes ergeben. Viell. einigt man sich dann am Ende auf ein paar Prozent Nachlass, aber ... das eigens erstellte Gutachten ist verfahrenstechnisch werthaltig.
Und wenn es danach ginge "wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing", würden im Schadensfall z.B. keine gegnerischen Versicherer eigens beauftragte, anerkannte Gutachter akzeptieren, wenn diese nicht unparteiisch und deren Gutachten somit werthaltig wären.
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Hallo, bin seit 23 Jahren als ö.b.u.v. Gutachter tätig.
Bin auch des Öfteren vor Gericht.
Kann das, von AndrewCologne, Geschriebene nur bestätigen.
Alles Andere ist Humbug.
Du brauchst auf jeden Fall zu aller erst ein stichhaltiges Gutachten eines "seriösen und neutralen, anerkannten Gutachters, zu Deiner eigenen Beweissicherung!!
Der jeweilige Richter kann entscheiden, ob ihm dieses Gutachten plausibel erscheint und er diesem Gutachten folgt, oder ob er nochmals einen Gutachter beauftragen möchte, was natürlich nicht unerhebliche Kosten verursacht.
Aber oftmals kommt es überhaupt nicht zu einem Prozess, da auch die Gegenseite ein nicht unerhebliches Kostenrisiko hat, vor Allem wenn der Prozess verloren wird.
Wenn der Gegenseite mit einem qualifizierten Gutachten ihr Pfusch vor Augen geführt wird knicken die, in Verbindung mit einem scharfen Anwaltsschreiben, schon oftmals im Vorfeld ein.
Zumal es sich hier, lt. Angaben des Threaderstellers, um einen offensichtlich nicht ganz unbekannten Betrieb handeln soll, der bestimmt einen guten Ruf zu verlieren hat und dem eine Einigung bestimmt lieber ist, als ein Gerichtsprozess.
Grüsse Hannes
Geändert von Hier993C2 (05.05.2017 um 00:40 Uhr).
Grund: verschrieben
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07.05.2017, 21:45
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Hallo, vielen Dank für Eure Antworten und Tipps!
Zunächst werde ich dem Aufbereiter natürlich die Gelegenheit zur Beseitigung der Mängel geben, was er ja von sich aus auch sofort zugesagt hat. Insofern hoffe ich auf eine außergerichtliche Einigung.
Wenn in einigen Wochen mein Mengenteiler wieder eingebaut und der SC wieder fahrbereit ist, weiß ich mehr.
Ich werde berichten!
Gruß,
Ja2ck
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