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  #1  
Alt 21.08.2007, 18:23
Benutzerbild von DRKK
DRKK DRKK ist offline
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Daumen runter Der Amtsschimmel wiehert immer noch

Vor vielen vielen Jahren, als wir aus unserer Heimatstadt in der Nähe von Bonn wegzogen beschlossen wir, die Wohnung im Haus der Eltern unseren Zweitwohnsitz gemeldet zu lassen. So far so well

Dann kam ein Brief der geldhungrigen Stadt, um eine Zweitwohnungssteuer eintreiben. Ich setzte einen netten Brief auf und erläuterte denen, daß wir aus Heimatverbundenheit dort die Zweitwohnung behalten hätten und nun sehr darüber enttäuscht sind, daß wir dafür noch bestraft werden sollen. Die Stadt hatte ein Einsehen und verzichtete auf die Erhebung der Steuer.

Jahre gingen ins Land; mal Schnee, mal Regen und auch Sonnenschein.

Wahrscheinlich sind die Altvorderen vor kurzem in Pension geschickt worden, denn just heute erhalten wir einen Brief der da lautet:
Seit 1995 erhebt die Stadt eine (nun ratet einmal) Zweitwohnungssteuer entsprechend § 3 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Stadt.......blablabla...

Nun werde ich ihnen wieder schreiben, daß ich weder deren Luft atme, noch die Gehwege abnutze und wenn sie denn auf die Steuer bestehen wollen, sie mich doch umgehend und geflissentlich am A........... lecken dürfen und ich die sofortige Ausbürgerung einleiten werde


Mann, sind die bekloppt
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Gruß


KKarl


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  #2  
Alt 21.08.2007, 18:54
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-AS- -AS- ist offline
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Die Bürokraten führen Krieg gegen die Bürger.

Ich vermute, das ist überall das gleiche Kreuz mit denen.
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Gruß, Andreas



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  #3  
Alt 22.08.2007, 07:45
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Uli911 Uli911 ist offline
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Uli911 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Zweitwohnungssteuer ist keine Erfindung deiner kleinen gemeinde bei Bonn.

Die spannende Frage lautet: wieviele Jahre rückwärts sollst du zahlen?

und:

Ist die Satzung dieser Gemeinde zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer überhaupt verfassungsgem.?

(Nicht so war das z.B. bei der schönen Stadt Überlingen:

Die Zweitwohnungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer gem. Art. 105 Abs. 2 a des Grundgesetzes, die bundesgesetzlich geregelten Steuern nicht gleichartig ist. - §§ 1 und 2 Abs. 2 der Satzung der Stadt Überlingen über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer vom 21.1.1976 sind mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (Gleichheitsgebot) unvereinbar und nichtig, weil sie ohne hinreichenden, sachlichen Grund nur auswärtige Zweitwohnungsinhaber, soweit sie nicht aus beruflichen Gründen oder zu Ausbildungszwecken in der Stadt wohnen, besteuern. - BVerfG 6.12.1983, 2 BvR 1275/79; )
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Gruss, Uli

Geändert von Uli911 (22.08.2007 um 07:50 Uhr).
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  #4  
Alt 22.08.2007, 19:37
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DRKK DRKK ist offline
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Zitat:
Zitat von Uli911 Beitrag anzeigen
Zweitwohnungssteuer ist keine Erfindung deiner kleinen gemeinde bei Bonn.

Die spannende Frage lautet: wieviele Jahre rückwärts sollst du zahlen?

und:

Ist die Satzung dieser Gemeinde zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer überhaupt verfassungsgem.?

(Nicht so war das z.B. bei der schönen Stadt Überlingen:

Die Zweitwohnungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer gem. Art. 105 Abs. 2 a des Grundgesetzes, die bundesgesetzlich geregelten Steuern nicht gleichartig ist. - §§ 1 und 2 Abs. 2 der Satzung der Stadt Überlingen über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer vom 21.1.1976 sind mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (Gleichheitsgebot) unvereinbar und nichtig, weil sie ohne hinreichenden, sachlichen Grund nur auswärtige Zweitwohnungsinhaber, soweit sie nicht aus beruflichen Gründen oder zu Ausbildungszwecken in der Stadt wohnen, besteuern. - BVerfG 6.12.1983, 2 BvR 1275/79; )
Von Nachzahlen ist im Schreiben zum Glück nicht die Rede, da ich das Schreiben von damals nicht mehr habe; aber danke für den Tip, den werde ich denen erst mal zusenden


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Gruß


KKarl


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Geändert von DRKK (23.08.2007 um 08:35 Uhr).
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  #5  
Alt 22.08.2007, 20:27
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Tick Tick ist offline
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Tick ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
Ist das eigentlich nur bei Eigentumswohnungen so oder auch bei Mietwohnungen ?
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  #6  
Alt 22.08.2007, 20:30
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Ist weder eine Eigentumswohnung noch ne Mietwohnung, habe nur angegeben, daß ich dort meine Zweitwohnung (bei den Eltern) habe



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KKarl


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  #7  
Alt 23.08.2007, 09:32
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Zitat:
Zitat von Tick Beitrag anzeigen
Ist das eigentlich nur bei Eigentumswohnungen so oder auch bei Mietwohnungen ?

Bei Mietwohnungen auch! Ich bin letztlich umgezogen und bei meiner Neuanmeldung beim Einwohnermeldeamt wurde versäumt mich an meinem alten Wohnort abzumelden. Sofort flatterte mir ein Schrieb mit der Zweitwohnungssteuer ins Haus!

Aber das ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Manche erheben sie, manche nicht.
Heidelberg jedenfalls tuts.

Grüße
Frank
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