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  #1  
Alt 28.03.2007, 09:27
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Beitrag BGH Urteil: Forumsbetreiber haften für Diskussionsbeiträge

Wer sich durch Beiträge in einem Internetforum beleidigt fühlt, kann den Betreiber des Forums zur Unterlassung verpflichten. Mit diesem Grundsatzurteil bestätigt der Bundesgerichtshof gängige Rechtsprechung.
Karlsruhe - Betreiber von Internetforen müssen beleidigende Beiträge nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Netz nehmen. Das gelte unabhängig davon, ob der Autor des Beitrages bekannt sei oder nicht, hieß es in dem am Dienstagnachmittag verkündeten Urteil (Az.: VI ZR 101/06).

Die Richter gaben damit dem Gründer eines Vereins gegen Kinderpornografie im Internet recht. Er war in einem Internet-Forum von zwei Diskussionsteilnehmern unter anderem als faul und arbeitsscheu beschimpft worden. Er wollte erreichen, dass der Betreiber des Forums die Beiträge aus dem Netz entfernt und klagte. Die Vorinstanzen hatten ihm jedoch nur zum Teil Recht gegeben.

Von den beiden Autoren der Beleidigungen ist nur einer bekannt. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte daher entschieden, der Betreiber der Homepage müsse nur den Beitrag des Unbekannten aus dem Netz nehmen. An den namentlich bekannten Schreiber müsse sich der Kläger direkt wenden. Eine Verpflichtung des Forumbetreibers zur Entfernung des Beitrags bestehe nicht.

Der Bundesgerichtshof hob das Urteil nun auf und wies den Fall zur erneuten Verhandlung an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurück. Der Geschädigte habe gegen den Forumsbetreiber einen Anspruch auf das Entfernen von Beleidigungen, hieß es. Dieser bestehe, sobald der Betreiber Kenntnis von den Ansprüchen des Geschädigten erlange. Dass es sich bei den beklagten Diskussionsbeiträgen um Artikel in einem Meinungsforum handle, stehe dem nicht entgegen.

Eine endgültige Entscheidung konnte das Oberlandesgericht jedoch noch nicht fällen, weil der Inhalt des zweiten Beitrags vom Tatrichter noch nicht gewürdigt worden war. Falls der Richter diesen ebenfalls als Beleidigung wertet, muss der Text aus dem Netz genommen werden.
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  #2  
Alt 28.03.2007, 09:41
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MoinPeter,

so ist es! Ein sehr heißes Thema in der Zukunft und in allen Foren.

Viele Grüße
Thomas
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  #3  
Alt 28.03.2007, 14:58
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Pah, ihr seid doch alle faul und arbeitsscheu, weil ihr sonst nicht immer in Foren rumhängen würdet!




Spässle g'macht!
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Gruß, Andreas



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  #4  
Alt 28.03.2007, 15:22
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Selbstverständlich betrifft dieses Thema den Elfertreff nicht im geringsten, da hier nur freundliche und höfliche Menschen verkehren - aber im Ernst, das Urteil ist ja an und für sich nix Neues, wenn ein Betreiber bisher von strafrechtlich relevanten Vorgängen was mitbekommen haben war er ja auch in der Pflicht.
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  #5  
Alt 28.03.2007, 16:30
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Hallo Peter,

nichts so ganz, denn das Urteil

Zitat:
Heise Online
Mit seinem Urteil hat der BGH ein Berufungsurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf aufgehoben und zurückverwiesen. Das OLG Düsseldorf hatte die Störerhaftung für Betreiber von Meinungsforen teilweise außer Kraft gesetzt: Wenn der Betreiber jenen Nutzer, der potenziell die Rechte eines Dritten mit seinen Äußerungen verletzt, bekannt gebe, sei er für das Posting nicht mehr in Mithaftung zu nehmen, hatte das Gericht entschieden. In diesem Fall könne nämlich derjenige, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt, direkt vom Verletzer Unterlassung fordern.
... geht nach Bestätigung einen Schritt weiter >>> auch Beschimpfungen und Bleidungen <<< reichen schon aus - was hier im 11T natürlich weniger vorkommt

OT - @ Andreas
... verrate doch bitte nicht alles .

Ciao Gruss Thomas
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  #6  
Alt 28.03.2007, 17:39
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Nein,
das ist heute eins zu eins genauso. Die Frage die sich grundsätzlich in diesem Zusammenhang stellte ist ob der Forenbetreiber sozusagen in hellsichtiger Vorausicht einen Beitrag entfernen muss oder nicht. Das hätte das Ende jedes Internetforums bedeutet. Deswegen ist dieser ganze Streit eigentlich so interessant. Das hier ist der entscheidende Satz:

Zitat:
Dieser bestehe, sobald der Betreiber Kenntnis von den Ansprüchen des Geschädigten erlange. Dass es sich bei den beklagten Diskussionsbeiträgen um Artikel in einem Meinungsforum handle, stehe dem nicht entgegen
Die Frage die sich in diesem Fall halt stellte war nur wann der Anspruch besteht.
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  #7  
Alt 28.03.2007, 18:07
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Zitat:
Zitat von Tick
Das hier ist der entscheidende Satz:
Die Frage die sich in diesem Fall halt stellte war nur wann der Anspruch besteht.
Hallo Peter,

absolut korrekt und auch meine Meinung - ein kleines Missverständnis im geschriebenen Wort -.

Gruss Thomas der natürlich auch kein Hellseher ist.
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