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  #1  
Alt 15.09.2008, 18:34
Benutzerbild von 911racer
911racer 911racer ist offline
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911racer befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
PZ weigert sich Kühler zu bezahlen

Hallo,
vor 10 Monaten habe ich mir ein 996 Carrera 4S im PZ gekauft....
jetzt habe ich zu wiederholten Mal ein Kühlmittelverlust im vorderen Bereich (auf beiden Seiten)... wurde vor 1 Monat schon mal bei Porsche geprüft und als in Ordnung deklariert....
Jetzt ist aber das Problem wieder aufgetreten, verstärkt....
habe heute das Teil zu Porsche geschoben.... dann kamen die Knüller:
1. Kühler sind beide kaputt- weigern sich aber den Schaden zu übernehmen (zur Erinnerung- ich habe noch volle Porsche aproved Garantie) als ich den Service Mitarbeiter darauf angesprochen habe meiner er nur ``die Garantie beläuft sich nur auf Motor und Getriebe`` kann das den sein ???
2. Der Simmerring ist zum widerholten mal kaputt.... diesen Schaden übernehmen sie komplett (sagen sie zumindest)....

das mit den Kühler ärgert mich schon.... zu mal ich vor einem Monat schon mal wegen dem Problem dort war....damals hieß es, es sei alles in Ordnung....

Bin doch leicht verärgert.... was mein Ihr dazu ????
__________________


MfG Thomas
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  #2  
Alt 15.09.2008, 18:47
Benutzerbild von Tick
Tick Tick ist offline
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Tick ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
Hm,
naja, Kühler würde ich eher als Verschleissteil sehen, ich würde halt mal versuchen Ihnen ins Gewissen zu reden. Was soll denn die Sache kosten, die Kühler sind nämlich eigentlich relativ günstig wenn man sie nicht bei Porsche nimmt, vieleicht eine gute Gelegenheit um sich mal die Finger an einem Weekend ein bisserl schmutzig zu machen ?
Grüsse
Peter
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  #3  
Alt 15.09.2008, 18:51
Wolfman36 Wolfman36 ist offline
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Wolfman36 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Hi,

ich kenne zwar die Garantiebedingungen der Porsche Approved nicht im Detail, aber bei den meisten Gebrauchtwagengarantieen, und nix anderes ist IMHO die Approved, sind nur Verschleißteile ausgenommen, bei denen ich die Kühler nicht sehe.

Studier also noch mal deine Garantiebedingungen und lass ggf. nen Anwalt nochmal nen Blick drüber schauen. Evtl. bringt dich ja die gesetzliche Gewährleistung weiter (schließlich hast Du das Auto vor 10 Monaten erst dort gekauft), wenn die Garantie nicht zieht. Wird allerdings schwierig dann, weil nach 6 Monaten die Beweislastumkehr zum Tragen kommt, d.h. du müsstest beweisen, dass die Kühler schon zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs ne Macke hatten. Schier unlösbares Unterfangen...
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  #4  
Alt 15.09.2008, 20:17
Benutzerbild von 911racer
911racer 911racer ist offline
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911racer befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Danke für eure Rückmeldung...
ich denke ein Rechtsstreit mit Porsche ist zwecklos... dafür sind die viel zu selbstsicher....
Ich hoffe auf ein faires Entgegenkommen im Preis (vl. Hälfte Hälfte)
__________________


MfG Thomas
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  #5  
Alt 15.09.2008, 21:29
Martin W. Martin W. ist offline
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Beiträge: 43
Martin W. befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Also um Ersatzteil-Gewährleistung kann sich auch Porsche nicht herumdrücken. Das würde mich schon sehr wundern, wenn die sich nach 10 Monaten da rausreden können. Sicherlicher wurde damals doch auch Kühlwasser gewechselt, oder? Und die neue Suppe altert nicht so schnell als dass sie das nun als normalen Verschleiß abtun können. Haben wohl eher den Kühlerhersteller von D nach Vorderasien verlagert und nun zwickts....

Gruß, Martin
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  #6  
Alt 16.09.2008, 13:30
Armin G. Armin G. ist offline
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Beiträge: 143
Armin G.
Moin,

schreib doch mal Zuffenhausen an.

Gruß, Armin.
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  #7  
Alt 19.09.2008, 07:56
Guido S Guido S ist offline
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Guido S befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
moin,


wenn die kühler durch steinschlag zerschossen sind ist das pp. (persönliches pech) das kommt bei den büchsen schon mal häufiger vor.
das gleiche bei den kondensatoren für die klimaanlage.


kühler sind aber (wenn eben nicht durch äußere gewalteinwirkung beschädigt ) normalerweise bestandteil der meisten gebrauchtwagen garantieen.

das steht in den garantiebedingungen (lesen bildet )


die werden aber normalerweise nicht geprüft.......

der rest ist vorstellungssache und fingerspitzengefühl des zuständigen service mitarbeiters. (man könnte ja mit dem kunden finanziell klarkommen um zumindest von der eigenen diagnoseunfähigkeit abzulenken...)



Zitat:
Also um Ersatzteil-Gewährleistung kann sich auch Porsche nicht herumdrücken. Das würde mich schon sehr wundern, wenn die sich nach 10 Monaten da rausreden können. Sicherlicher wurde damals doch auch Kühlwasser gewechselt, oder? Und die neue Suppe altert nicht so schnell als dass sie das nun als normalen Verschleiß abtun können. Haben wohl eher den Kühlerhersteller von D nach Vorderasien verlagert und nun zwickts....

das hab ich trotz mehrmaligem lesen nicht verstanden. ersatzteilgewährleistung gibt es nur auf die ausgetauschten teile. (also in dem fall das kühlwasser,was aber zu den nicht gewährleistungsfähigen betriebsmitteln zählt)



guido
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  #8  
Alt 19.09.2008, 08:20
Wolfman36 Wolfman36 ist offline
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Wolfman36 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Zitat:
Zitat von Guido S Beitrag anzeigen
das hab ich trotz mehrmaligem lesen nicht verstanden. ersatzteilgewährleistung gibt es nur auf die ausgetauschten teile. (also in dem fall das kühlwasser,was aber zu den nicht gewährleistungsfähigen betriebsmitteln zählt)



guido
Er hat das Auto vor 10 Monaten erst gekauft, somit liegt es noch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, auch die Kühler (sofern nicht, wie von dir beschrieben durch äußere Einwirkung zerschossen).

Aber wie gesagt, Beweislastumkehr.....
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  #9  
Alt 19.09.2008, 11:12
Guido S Guido S ist offline
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Guido S befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
moin,

Zitat:
vor 10 Monaten habe ich mir ein 996 Carrera 4S im PZ gekauft....
jetzt habe ich zu wiederholten Mal ein Kühlmittelverlust im vorderen Bereich (auf beiden Seiten)... wurde vor 1 Monat schon mal bei Porsche geprüft und als in Ordnung deklariert....

nach 10-1 monat = 9 monate muß er es aber beweisen das der fehler schon bei übergabe bestand.
im übrigen hat das aber nix mit der ersatzteil gewährleistung (auf werkstattarbeiten)sondern nur mit der sachmängelhaftung (aus dem eigentlichen fahrzeug verkauf) zu tun.


guido
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