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Alt 27.01.2005, 23:20
StreetFighter StreetFighter ist offline
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StreetFighter
Beitrag Kein H-Kennzeichen für verbastelte Youngtimer

Guten Morgen zusammen,

kam gerade über den Ticker. Macht euch eure eigene meinung dazu. Ich denke das gilt nicht nur für die Luftwaffe :-), evtl. in ein paar Jährchen auch für die Marine :-))

Viel Spaß noch beim lesen.

Gruß Frank

"""Frankfurt/Main/Hamburg (dpa/gms) - Getunte Youngtimer gehören wohl zu den Aufsehen erregenderen Fahrzeugen. VW Käfer mit herunter gesetztem Dach, tiefer gelegte Opel Manta mit breiten Kotflügeln und Spoilern oder Ford Granada mit hoch gelegter Hinterachse bekommen Autofahrer schließlich nicht alle Nase lang zu Gesicht.

In der Oldtimer-Szene sind solche Extremumbauten jedoch verpönt. Und den «Hinguck-Faktor» müssen Besitzer von «Fun-Cars» und «Hot-Rods» unter Umständen teuer bezahlen: «Verbastelten» Youngtimern, wie Kritiker diese Autos nennen, kann nämlich das steuerbegünstigte H-Kennzeichen verwehrt werden - ganz abgesehen vom geringeren Wiederverkaufswert.

Um getunte Youngtimer - also umgebaute klassische Alltagsautos der frühen siebziger Jahre - mit Oldtimerkennzeichen zulassen zu können, kommt es laut Maik Hirschfeld, Vizepräsident des Bundesverbands Deutscher Motorveteranen-Clubs Deutschland (DEUVET) in Frankfurt, auf den Zeitpunkt des Umbaus an. «Bei Umbauten, die älter als 20 Jahre sind, gelten die Fahrzeuge noch als historisch», sagt der Oldtimer-Experte. Schwieriger sei der Fall, wenn ein Youngtimer heute umgerüstet wird. Dann sei zu prüfen, ob die verwendeten Zubehörteile als historisch gelten: «Wenn es zeitgenössisch gemacht ist, kann man damit leben.»

Kaum Chancen auf den Erhalt des H-Kennzeichens hätten hingegen in der Regel Bastler, die in historische Fahrzeuge aktuelle Technik einbauen - etwa Spoiler und Schweller aus dem neuesten Tuning-Katalog oder einen Motor heutiger Bauart. Gleiches gilt laut Hirschfeld für Extremumbauten, die sich nur schwer zurückrüsten lassen und den Charakter des Autos komplett verändern. Dazu zählten abgesägte Dächer oder Kotflügelverbreiterungen aus Stahl.

Eher unproblematisch für die Einstufung als Oldtimer ist dem Experten zufolge die Verwendung neuer Rad-Reifen-Kombinationen - die lasse sich ja auch leicht wieder rückgängig machen. Auch wer seinen Youngtimer nachträglich mit Sicherheitsgurten ausstattet oder eine alte Einkreisbremsanlage durch ein modernes Zweikreisbremssystem ersetzt, dürfte keine Probleme mit den Sachverständigen haben.

Diese begutachten laut dem TÜV Süddeutschland in München bei der Oldtimer-Abnahme vor allem, ob sich die Fahrzeuge in einem «erhaltungswürdigen» Zustand befinden, und ob die «Originalität» gegeben ist. Hintergrund ist dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg zufolge, dass das Historien-Kennzeichen für Fahrzeuge mit einem Mindestalter von 30 Jahren - erkennbar an einem «H» als Schlussbuchstaben - zur «Pflege des technischen Kulturgutes» dient.

Extremumbauten sind in diesem Sinne nicht als «Kulturgut» anzusehen, und kommen folglich nicht in den Genuss der mit dem H-Kennzeichen verbundenen günstigeren Kfz-Steuer: Unabhängig von Hubraum und Schadstoffausstoß werden die Autos pauschal mit 191,73 Euro jährlich besteuert. Würden wie sonst üblich zur Besteuerung auch die Abgaswerte zu Grunde gelegt, wäre der Unterhalt älterer, meist wenig schadstoffarmer Fahrzeuge weitaus kostspieliger.

Unter Oldtimer-Liebhabern, die sich dem originalgetreuen Erhalt historischer Fahrzeuge verschrieben haben, sind extreme Basteleien an Oldtimern ohnehin ungern gesehen. Einen alten VW-Bus tiefer zu legen oder das Dach eines Käfers herunter zu setzen sei wohl die «brutalste Art» des Umbaus, findet Hanss Christian Lange von der Brezelfenstervereinigung in Hamburg, einem der ältesten VW-Käfer-Clubs in Deutschland, der sich um die Pflege von Uralt-Käfern kümmert. «Das ist dann nicht mehr das Fahrzeug, das es einmal war.»

Kein Problem hat Lange indes mit Young- und Oldtimern, die nach dem Vorbild historischer Rallye- oder Rennsport-Versionen umgerüstet werden. «Es gibt beispielsweise Brezelfenster-Käfer, die mit einem 356er-Porsche-Motor ausgestattet sind, breite Reifen haben und 'rumfahren, wie bei früheren Rennen.» Umgerüstete Rennsport-Versionen können auch laut DEUVET-Experte Maik Hirschfeld durchaus das H-Kennzeichen erhalten. Voraussetzung sei aber neben der Verwendung von Originalteilen, dass das Vorbild tatsächlich bei Rennen gefahren wurde - wie etwa bei einer umgerüsteten Rennsport-Version des BMW 2002, von dem es damals auch eine Werksversion für Tourenwagen-Rennen gab.

Lassen sich die Sachverständigen nicht überzeugen, kann ein umgebauter Youngtimer Hirschfeld zufolge immer noch als normales Fahrzeug abgenommen und zugelassen werden. Für diese Einzelabnahmen gelten laut Michael Lauer, Geschäftsführer des Verbands Deutscher Automobiltuner (VDAT) in Düsseldorf, die gleichen Regeln wie für getunte Fahrzeuge jüngerer Bauart. In jedem Fall sei es ratsam, sich vor einem Umbau mit den Sachverständigen zu besprechen: «Man sollte nicht wild drauf los bauen, und dann gibt es ein böses Erwachen.»

Neben der Gefahr, dass ein Extremumbau eines Youngtimers nicht genehmigt wird, droht tollkühnen Bastlern Maik Hirschfeld zufolge auch ein Wertverlust. «Frickeleien bezahlt einem keiner», stimmt Käfer-Experte Hanss Christian Lange zu. Die Mehrzahl der Young- und Oldtimerbesitzer ist sich laut Hirschfeld aber dessen bewusst; der Trend gehe in der Szene zum Erhalt des Originalzustands. Extrem umgebaute Fahrzeuge hält der Oldtimer-Experte daher für eine kurze Modeerscheinung: «Solche Fahrzeuge werden irgendwann vom Markt verschwinden und als Ersatzteilträger ausgeschlachtet.»


© dpa - Meldung vom 30.09.2003 09:39 Uhr"""
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