13.02.2017, 21:28
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Spurverbreiterung und H-Kennzeichen
Hallo zusammen,
ich habe mir im Winter auf meinen 79er SC an der Hinterachse 23mm FVD Distanzscheiben angeschraubt und möchte diese jetzt eintragen lassen. Teilegutachten habe ich und Modell und Radkombi passen zum Gutachten. Jetzt habe ich demnächst einen Termin beim TÜV. Beim Lesen online wurde mir ein bisschen mulmig, was die H-Zulassung betrifft. Das scheint nicht immer zu funktionieren.
Einige von euch haben (bei G-Modellen mit H-Zulassung) Distanzscheiben verbaut. Ging das mit der H-Zulassung? Ich habe gelesen, dass es zur damaligen Zeit die Möglichkeit der Verbreiterung gegeben haben muss, damit das mit H-Zulassung konform ist. Aber wie soll man das beim TÜV beweisen?
Einige fahren auch ohne Eintragung, aber laut Bußgeldkatalog ist das 1 Punkt und bisschen Geld...
Ich hoffe mich kann jemand aufklären.
Grüße, Alex
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911 SC 1979
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14.02.2017, 07:11
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Moin Alex,
ich habe die auch bei meinem 85er Coupe mit H-Kennzeichen beim TÜV eintragen lassen. War kein Problem. Es gab nur den Hinweis, dass die Lauffläche des Rades komplett vom Kotflügel abgedeckt sein muss.
VG
Matze
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911 Coupe ohne Heckspoiler, Bj. 1985, Metall-Kat, US-Re-Import, preussischblau sowie 911 964 C4 Coupe, Bj. 1990
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14.02.2017, 08:14
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Hallo Matze,
darauf habe ich geachtet, es wären auch 26mm Scheiben gegangen aber mit den 23mm habe ich noch gut Luft.
Haben die nichts gesagt wegen Originalität? Ansonsten würde ich entweder auf die turbobreiten Varianten verweisen oder die Möglichkeit, auch 9 Zoll Fuchs Felgen zu verbauen. Dann hätte ich auch eine breitere Achse.
Grüße, Alex
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911 SC 1979
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14.02.2017, 11:18
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Hallo Alex,
in Bezug auf das H-Kennzeichen sehe ich kein Problem :
"Beim Thema Originalität ist darauf zu achten, dass die Ausstattung nur Teile umfasst, die der Hersteller damals verbaut hat oder die aus Modellen der gleichen Baureihe nachgerüstet wurden. Vor allem beim Motor schauen die Gutachter jetzt genauer hin. Umbauten sind ausschließlich erlaubt, sofern sie innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung erfolgten oder hätten erfolgen können".
Die Distanzscheiben gab' es früher bestimmt auch schon .
Gruß
Stefan
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911 E Targa - 7/73 - 2,4 l - 165 PS - vipergrün (225) - aus Houston/Texas, meiner seit 2012.
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14.02.2017, 13:53
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Moin Alex,
Umbauten sind ausschließlich erlaubt, sofern sie innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung erfolgten oder hätten erfolgen können...
so schreibt es Stefan ganz richtig, die Krux ist nur, wenn da ein Pingel prüft, musst Du eine Beschreibung/Zeitung etc. von damals vorlegen, dass das so auch verbaut war....
Mein VW Käfer mit 911 SC Maschine hat nur deshalb H bekommen, weil alles in den 1. Zehnjahren eingetragen und dokumentiert war in "Chrom & Flammen"
von 1988 ! also gabs H erst ab 2008
.....
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besten Gruß
Questus
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14.02.2017, 14:19
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Nun gut, dann probiere ich es mal. Termin ist am Donnerstag.
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911 SC 1979
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