
16.03.2013, 22:52
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Frage zur H-Zulassung nach Reimport aus den USA
Moin zusammen,
mein 930 wurde am 20.2.85 in Deutschland zugelassen und ging nach wenigen Tagen in die USA. Von dort habe ich ihn vor einem Jahr wieder nach Hause geholt  .
Im Brief steht aber als Datum der Erstzulassung der 1.7.1985.
D.h. ich kann ihn dann auch erst zum 1.7.2015 mit H-Kennzeichen ummelden. Der Unterschied in Steuern und Versicherung bei einer H-Zulassung zum 20.2.2015 dürfte im vierstelligen Eurobereich liegen.
Das Problem ist, das die KFZ Zulassungsstelle keine Daten über die Erstzulassung mehr vorliegen hat und z.B. die Porsche Geburtsurkunde oder eine Bescheinigung der Versicherung nicht als Beweis für die Zulassung am 20.2.1985 akzeptiert.
Muss man das akzeptieren  oder habt ihr andere Erfahrungen gemacht?
Das Kennzeichen ist mir bekannt und ich habe sogar mit dem Erstbesitzer telefoniert. Der Original Brief wurde beim Export in die usa eingezogen und er hat leider keine Kopie vorliegen.
Gruß
Claudius
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17.03.2013, 00:09
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Wenn das für Dich wirklich ein Problem ist, melde den Wagen für diese 5 Monate doch einfach ab-dabei sparst'e sogar noch Geld.
Aber ich glaube, daß das hier eh' nur ein Bait ist...
Jens
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18.03.2013, 08:03
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Hallo
Ich habe im jahr 2012 einen 1986 Carrera aus USA geholt. Mit 207 PS Euro 1 musste ich glaube 430 Euro Steuer/ Jahr bezahlen. Ich schrieb an Porsche Classic und bekam Unterlagen die 100,- Euro einmalig kosteten.
Mit diesen Unterlagen die ich ausgefüllt an Porsche schickte und dann mit Gutachten von Porsche zum Landratsamt ging ,bekam ich für kleines Geld Euro 2 eingetragen. Porsche die nach USA gingen ,also unsere G- Modelle sollten einen Kat haben und somit ist der Weg für Euro 2 frei.
Nun bezahle ich 230 Euro Steuer / Jahr. Die H- Zulassung kostet 191,- Steuer / Jahr.
Die Versicherung H- Zulassung zum Normaltarif ist nicht so arg unterscheidlich.
Ergo. Lohnt sich dann noch ein H am Nummernschild. Da denke ich 2016 darüber nach.
Dies als Info
Schönen Tag Euch allen
Tom
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18.03.2013, 08:39
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Die Versicherung ist bei H-Kennzeichen ev. billiger.
Außerdem wird man immer auf 100% eingestuft - gut, wenn man gerade keinen vernünftigen Schadensfreiheitsrabatt übrig hat.
Gruß
Jens
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18.03.2013, 15:35
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H-Zulassung
Dem TÜV Aschaffenburg genügt das Erstzulassungsjahr f. die H-Zulassung.
D.h. auch bei EZ 31.12.85 bekäme man dort am 01.01.2015 ein H-Kennzeichen.
VG,
Ralf
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18.03.2013, 22:57
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Servus Ralf,
der Tüv hat bei der Zuteilung des H-Kennzeichen nichts zu melden.
Die Zulassungsstelle sagt, wo's langgeht.
Gruß
Jens
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19.03.2013, 08:01
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Der Tüv
Nach einem Import aus den USA geht's zum Tüv, der bestimmt, ob du "H"- berechtigt bist.
Wäre die Zulassungsstelle die bestimmende instanz, wäre die oben beschriebene Regelung zumindest bundeslandweit gegeben, das ist aber nicht der Fall.
Ende.
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19.03.2013, 09:59
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Nix Ende, ich lasse mir nicht den Mund verbieten!
Die Zulassungsstelle klebt den Stempel, nicht der TÜV.
Und nur die sagen Dir, ob Du ein Recht auf Steuererleichterung hast oder nicht.
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19.03.2013, 10:48
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Moin,
kein Grund zum Streit, im Prinzip habt ihr beide recht. Der TüV muss das Auto abnehmen, dabei muss er Zustand 3 und original oder zeitgenössisch sein. Ohne diese Abnahme gibt´s von der Zulassungsstelle keinen Stempel. In manchen Bundesländern zählt das Jahr der EZ, hier bei uns muss es auch der Monat sein. Neben den wirtschaftlichen Gründen gibt es noch einen für das H-Kennzeichen: Freie Fahrt in den Umweltzonen auch ohne KAT !
Gruß,
Dirk.
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19.03.2013, 12:17
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Der Tüv
Der Tüv Entscheidet in erster Instanz ob er eine " normale" Vollabnahme durchführt, od. eine Untersuchung die "H" Belange berücksichtigt.
Da ich grundsätzlich nur freundliche und konstruktive Beiträge mag und mir Besserwissereien zu wider sind, möchte is es hierbei belassen von meiner Seite zu diesem Thema.
Nette Grüße an alle,
Ralf
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19.03.2013, 12:47
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Aber das letzte Wort mußtest Du schon noch haben, oder?
EOD meinerseits.
Jens
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21.03.2013, 15:46
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Hallo zusammen,
um Vielleicht nochmal auf den eigentlichen Auslöser des Threads zurückzukommen
Claudius wollte doch nur wissen, warum sein Zulassungsdatum nicht korrekt berücksichtigt wurde.
Meine Erfahrungen bei der Zulassung meines 3,2-er US-Targas BJ. 85 in Sommer 2012 in NRW sind, dass die Zulassungsbehörde angewiesen ist, anhand der technischen Dokumentation des Herstellers vorzugehen. Wenn dann in der VIN bzw. FGST.-Nr das Modelljahr 1985 steht, also der Kennbuchstabe F, dann wird pauschal auf den 1.7.1985 als Zulassungstag abgestellt, also auf die Jahresmitte, weil man i.d.R. keinen genauen Zulassungstag aus den Altunterlagen entnehmen kann. Dabei interessiert es wohl auch nicht, ob das Auto vorher schon einmal in Deutschland zugelassen war und damit ein genauer Zulassungstag feststeht.
Wenn es dann aber um die Schadstoffeinstufung und die Frage von Claudius nach Versicherung und Steuer geht, so habe ich für meinen "lahmen und PS-armen" US-Targa ohne Umschweife aufgrund der Porsche-Dokumentation eine Anerkennung als EURO 2 erhalten und zahle damit 7,36 EUR/100 ccm einschl. Grüner Plakette. Macht also 235 EUR/Jahr KZF-Steuer. Das liegt natürlich auch daran, dass der Wagen ab Werk mit dem Keramikkat ausgerüstet ist. Folglich lohnt sich eine H-Zulassung nur bedingt wg. der 45 EUR Steuerersparnis/Jahr. Wenn natürlich der deutsche Wagen in den USA nicht mit KAT nachgerüstet wurde und hier als KAT-los eingestuft wird, kann es schon wg. der ansonsten richtig heftigen Steuersätze lohnen, die H-Zulassung zu beantragen. Dann sollte es aber auch keine entscheidende finanzielle Rolle spielen, ob ich dazu noch drei oder vier Monate warten muss. Ein Weg durch die Instanzen könnte schnell teurer werden. Außerdem gehört es ja zu den besonderen Herausforderungen, sich mit deutschen Zulassungsbehörden anzulegen
Bei der Versicherung ist es meinst auch egal, ob der Wagen als Youngtimer oder Oldtimer anerkannt ist, zumindest ist das bei meiner Versicherung der Fall. Diese wollte lediglich den Zeitwert/Kaufpreis wissen, anhand dessen die Prämie kalkuliert ist. Das sind bei mir als Saisonkennzeichen März bis Oktober rd. 400 EUR incl. Vollkasko. Einzige Voraussetzung ist es, dass ich den Porsche nicht als alleiniges Alltagsauto besitze.
Vielleicht hilft dies Claudius bei seiner Entscheidung
Grüße
Michael
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21.03.2013, 16:17
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911
Bei der Versicherung ist es meist auch egal, ob der Wagen als Youngtimer oder Oldtimer anerkannt ist, zumindest ist das bei meiner Versicherung der Fall. Diese wollte lediglich den Zeitwert/Kaufpreis wissen, anhand dessen die Prämie kalkuliert ist. Das sind bei mir als Saisonkennzeichen März bis Oktober rd. 400 EUR incl. Vollkasko. Einzige Voraussetzung ist es, dass ich den Porsche nicht als alleiniges Alltagsauto besitze.
Grüße
Michael[/quote]
Hallo Michael,
ich denke, da ist ein Fehler in Deiner Rechnung. Zeitwert ist nicht gleich Marktwert.
Wenn Du Deinen Young - oder Oldtimer nach dem Zeitwert versicherst, (wie das i.d.R. bei allen Neu -und Gebrauchtwagen der Fall ist) hast Du im Ernstfall schlechte Karten, und Du mußt mit der Versicherung über den Zeitwert streiten, der kann durchaus 30 % oder mehr, niedriger sein kann.
Daher ist so wichtig, bei Young & Oldtimern, mit Gutachten oder Classic Data Kurzgutachten den Marktwert festzustellen, der auch in der Vers. Police steht, dann muß die Versicherung bei Totalverlust bis zu diesem Wert abrechnen.
Die Versicherung des Wiederbeschaffungs - oder Wiederherstellungswertes soll hier mal unberücksichtigt bleiben, das ist ungleich teurer.
Mit luftgekühlten Grüßen aus dem Bergischen Land
Bernd
http://www.kfz-sv-kraeusslein.de/glossar.html
__________________
"Porsche fährt man nie aus Vernunft sondern immer aus Überzeugung"
911 SC, 9/78, 180 PS, RdW Coupe`,TL, Ganzleder, Schiebedach, RSR Felgen 9 u. 11 J, Reifen 225/50/15 u. 285/40/15, 295 tkm ohne Motorrevision, H - Zulassung, 46 Jahre in meinem Besitz "matching numbers"
Geändert von Einstieg (21.03.2013 um 16:21 Uhr).
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21.03.2013, 23:03
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Hallo Bernd,
Natürlich hast du Recht mit dem Thema Zeitwert, da dieser nicht dem Marktwert entsprechen muss. Das ist aber ein Thema, nachdem die Kutsche erstmals in D zugelassen ist. Ich werde jetzt für mein Auto ein Wertgutachten machen lassen und auf dessen Wert hin die Versicherung nach oben hin anpassen. Fürs erste ist aber der Kaufpreis bzw. die nachweisbaren Investitionen ausreichend fuer die Versicherungsersteinstufung, so finde ich.
Gruß Michael
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23.03.2013, 00:05
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Zitat:
Zitat von supermichi
Hallo Bernd,
Natürlich hast du Recht mit dem Thema Zeitwert, da dieser nicht dem Marktwert entsprechen muss. Das ist aber ein Thema, nachdem die Kutsche erstmals in D zugelassen ist. Ich werde jetzt für mein Auto ein Wertgutachten machen lassen und auf dessen Wert hin die Versicherung nach oben hin anpassen. Fürs erste ist aber der Kaufpreis bzw. die nachweisbaren Investitionen ausreichend fuer die Versicherungsersteinstufung, so finde ich.
Gruß Michael
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Sorry,
Du wirst im Schadensfall erstaunt sein, wie wenig von dem, was 'Du findest', bei der Versicherung maßgeblich für die Schadensregulierung ist.
Die Zeiten sind vorbei, ev. funktioniert's noch wenn man Stammkunde ist und seinen gesamten Kram bei dem entsprechenden Versicherer hat.
Ohne Wertgutachten wird's wahrscheinlich nur den Zeitwert geben, und das ist das Geld für ein 30 Jahre altes Gebrauchtauto...
Gruß
Jens
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