Na also Leute (Gudrun)!
Da haben wirs ja schon! Dacht´ ichs mir doch gleich, das der "Haussachverständige" bei Cartronic ein aaS (amtlich anerkannter Sachverständiger) mit Vollbefugnis ist und die Cupröhrchen per §21 StVZo in Einzelabnahme, nach eigener Beurteilung also, einträgt.
Hätt mich jetzt auch gewundert, wenn für diese Teilchen ein Prüfzeugnis, z.B.Teilegutachten existieren würde....
Nein, ist ja auch volkommen i. O. so, dem kunden ists s...egal, hauptsache eingetragen,
und so lange der Kollege nachts schlafen kann..., machen eh` nicht mehr viel, die haben die Hosen mittlerweile auch alle ziemlich voll, gut das wir sowas nur im Osten machen dürfen...
Also, freunde, damit dürfte das Thema CUP-Rohr mit "TÜV", dann ja durchdiskutiert sein, oder?!
Röhrende(bollernde) Grüsse, Christian
P.S. ich wäre der Erste, der sich so`n Dinge reinklemmen würde, wenn ich nen 964er hätte, keine Frage!!!
