
24.09.2010, 15:35
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Privater Kaufrücktritt nach Kupplungsschaden !!??
Hi !!
Bin wieder mal hier. Ich hätte da eine Frage an Euch: Ich habe am Montag meinen Porschi verkauft. Der Käufer ist ein Tscheche und hat das Auto über meine Porschewerkstatt (Vermittler) gekauft und auch am Dienstag bezahlt.Ich habe Ihn nie gesehen.Auch die Probefahrt war mit dem Werkstattbesitzer (als Fahrer).Nachdem er Ihn mit einem Hänger abgeholt hat,und am Mittwoch in Tschechien einige Km gefahren ist,ist der Porsche liegengeblieben.Nun hat er den Porsche wieder mit dem Hänger nach Wien gebracht und meine Werkstatt hat festgestellt,dass die Kupplung kaputt ist.Eine Seite soll sich abgelöst haben,die andere schleift auf den Nieten !??
Nun fragt mich meine Werkstatt,wie wir da zusammenkommen!! Die Werkstatt würde keine Kosten für die Arbeit verlangen und ich sollte mir die Materialkosten der neuen Kupplung (1100Euro) mit dem Käufer teilen.
1.) Kann eine Kupplung wirklich von jetzt auf gleich kaputt werden bzw.sich der Belag ablösen ?? Ich habe überhaupt nichts gemerkt.Kein schleifen,rutschen oder stinken !!! Auch der Meister (ehemaliger Rennfahrer)bei der Probefahrt nicht.
2.) Kann der Käufer vom Kauf zurücktreten??
3.) Muss ich wirklich für die Kupplung haften ?? Im Kaufvertrag steht "WIE GESEHEN UND PROBEGEFAHREN".
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar,denn ich mache mir ein bisschen Sorgen,dass der Porsche nächste Woche als "Zerlegter " in meiner Einfahrt steht und ich auf den Kosten sitzenbleibe !!! 
Grüsse aus Wien 
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24.09.2010, 16:32
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Moderator
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Zitat:
Zitat von didixjr
Hi !!
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar,denn ich mache mir ein bisschen Sorgen,dass der Porsche nächste Woche als "Zerlegter " in meiner Einfahrt steht und ich auf den Kosten sitzenbleibe !!! 
Grüsse aus Wien 
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Auf welchen Kosten könntest du dann sitzen bleiben? Die fürs entsorgen?
__________________
Gruss, Uli
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24.09.2010, 17:31
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hi Uli !
Ich weiss jetzt nicht genau wie Du das meinst ??
Ich meine mit Kosten,die mögliche Rückzahlung des Kaufpreises plus die Kosten für die Reparatur + Kupplung !!
MfG DIDI
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24.09.2010, 17:54
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Moderator
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Und ich weiss nicht was du meinst.
Also der Käufer wird dir den Wagen sicherlich nicht zerlegt in die Hofeinfahrt legen. Der hat ihn ja bezahlt - oder?
Ich würde da mal gar nichts machen.
Hast du dein Geld bekommen oder hat das noch "deine" Werkstatt? Überhaupt: Wer hat den Wagen eigentlich an wen verkauft?
__________________
Gruss, Uli
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24.09.2010, 17:56
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Kupplung ist ein Verschleissteil, da gibts nur troestende Worte.
Gruesse in die Heimat
Walter
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24.09.2010, 18:01
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Moderator
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Eben.
Jendenfalls und vorallem bei einem alten 11er.
__________________
Gruss, Uli
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24.09.2010, 18:22
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Hi !!
Danke für die promte Antwort. Ich habe vor Abschluss nur einen Blanko Kaufvertrag unterschrieben ,auf dem ausser „Wie besichtigt und probegefahren“ nur noch die Daten des Autos und der Verkäufer und Käufer stehen. Einen Vertrag über die Provision von 1500 Euro zwischen Werkstatt und Käufer habe ich nie gesehen. Weiss ich auch nur durch mündliche Aussage des Meisters.Und einen Vermittlervertrag hab ich leider auch nicht. Dass das Auto wieder in Österreich ist,und mit ausgebautem Motor und zerlegter Kupplung auf der Bühne steht, weiss ich erst seit heute Mittag telefonisch !! Also nehme ich mal an,dass die Werkstatt es selbst entschieden hat,den Porsche zu zerlegen. Vielleicht fällt Euch noch was ein !!! Mir wäre mit jeder Information geholfen !!!!!!
Nochmals liebe Grüsse aus Wien
DIDI
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24.09.2010, 19:07
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Hi Didi,
ich würde in zwei Richtungen gehen:
1.) Geh mal zum Anwalt und lass dich konkret unter Vorlage des Kaufvertrages beraten, da kommt es auf jedes Wort an.
2.) Gegenüber der Werkstatt und dem Käufer würde ich momentan die Füße still halten.
Pkt. 1.) deshalb, weil du z.B. in D nur mit "Wie besichtigt und Probe gefahren" in der Tinte sitzen würdest. Es fehlt das Wesentliche, nämlich "und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung". Oder was genau steht in deinem Kaufvertrag? Fehlt der Gewährleistungssausschluss (in D) gibst du auch bei einem Verkauf von Privat an Privat tatsächlich eine Gewährleistung. Hört sich komisch an, ist aber so - sagen die Jungs auch immer in der Sendung mit der Maus
In Österreich ist das möglicherweise anders gesetzlich geregelt, deshalb geh auf Nummer Sicher und frage einen Anwalt, der sich mit Kaufrecht auskennt. Grüße, Dirk
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24.09.2010, 20:41
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Zitat:
Zitat von d911o
Hi Didi,
ich würde in zwei Richtungen gehen:
1.) Geh mal zum Anwalt und lass dich konkret unter Vorlage des Kaufvertrages beraten, da kommt es auf jedes Wort an.
2.) Gegenüber der Werkstatt und dem Käufer würde ich momentan die Füße still halten.
Pkt. 1.) deshalb, weil du z.B. in D nur mit "Wie besichtigt und Probe gefahren" in der Tinte sitzen würdest. Es fehlt das Wesentliche, nämlich "und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung". Oder was genau steht in deinem Kaufvertrag? Fehlt der Gewährleistungssausschluss (in D) gibst du auch bei einem Verkauf von Privat an Privat tatsächlich eine Gewährleistung. Hört sich komisch an, ist aber so - sagen die Jungs auch immer in der Sendung mit der Maus
In Österreich ist das möglicherweise anders gesetzlich geregelt, deshalb geh auf Nummer Sicher und frage einen Anwalt, der sich mit Kaufrecht auskennt. Grüße, Dirk
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Warum soll er jetzt zum Anwalt geben und dem 500,-- in den Rachen stecken ?
Der Fall ist klar, es ist ein Verschleissteil, fertig.
Man kann sich diesen Schaden nur erklaeren, weil der Kaeufer mehrmals versucht hat zu testen wie schnell das Auto von o auf 100 geht, und dabei ist ihm die Kupplung hopps gegangen.
Wenn der Tscheche will kann er ja zum Anwalt gehen. Und dann muss er beweisen dass er die Kupplung nicht wegen unsachgemaesser Behandlung ruiniert hat. Und wenn er das kann, dann ist erstmal die Werkstatt dran, die hat das Auto verkauft, und die haette es wissen muessen.
Keine Sorge, da kommt gar nichts! Der probierts halt mal, dass ist ja sein gutes Recht.
Gruesse
Walter
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24.09.2010, 20:51
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Danke nochmals )
Und zu Winnerl : Das kann natürlich auch wirklich so geschehen sein ! Denn jetzt bekommt die Aussage des Porschemeisters gleich noch mehr Gewicht: „ Dem hab ich mal gezeigt, wie so ein Porsche geht !! So richtig am Drift’’--- Und der Käufer sagte : ’’ So eine Probefahrt hatte ich noch nie ’’!! Und wenn er es dann bei der ersten Ausfahrt,als die Kupplung möglicherweise durch die Extrem-Probefahrt schon beleidigt war,gleich selbst wissen wollte,wäre das Resultat klar !!!!
Gruss DIDI
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25.09.2010, 08:13
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Hi,
@Didi: dann lass mal hören, wie die Sache ausgegangen ist. Daumen drück !
@Walter: just my cents, ich schrieb "ich würde", das heißt nicht, dass Didi blind meiner Meinung folgen sollte  Natürlich versucht es der Käufer, das ist doch klar  Grüße, Dirk
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25.09.2010, 08:27
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wenn ihr das aber mal aus sicht des käufers betrachtet ist es für den auch nicht so toll, vielleicht ist er einfach nur gefahren und die kupplung ist über den jordan gegangen, ich würde mir die kupplung anschauen und dann vor Ort entscheiden, Fair Play hat immer noch am meisten gebracht.
Wenn ihr euch ein Auto für +- 20.000 Teuronen holen würdet und es würde 1 Tag später den Geist aufgeben wäre die Resonanz genau andersrum, bin ich mir sicher ...
gruß
wolfgang
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25.09.2010, 09:34
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Zum Anwalt gehst du, wen ein schriftlicher Anspruch gegen dich geltend gemacht wurde. (Von wem eigentlich?). Oder du dein Geld noch nicht hast und sich die Werkstatt weigert es rauszurücken.
Die Werkstatt hat den Wagen ohne dich zu fragen zerlegt. Damit dürfte die Sache für dich eigentlich schon durch sein.
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Gruss, Uli
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25.09.2010, 10:14
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arbeit für lau !!!!
ist schon komisch, das die werkstatt für die arbeit kein geld haben will.
da ist doch irgend was faul, wenn die werkstatt das auto für provision für dich verkauft hat, jetzt aber die arbeit für lau machen will, sind mir zuviel ???????
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Gruß Peter
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25.09.2010, 10:29
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Ich denke der schnelle Werkstattmeister hat die Kupplung in Ar..h gefahren,
Gruss thomas
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