"Subventionierter" Luxus?
Stolpe will Steuervorteil für schwere Geländewagen überprüfen
Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) will das von Umwelt- und Verbraucherschützern heftig kritisierte Steuerprivileg für schwere Geländewagen prüfen. Vor einer Änderung der geltenden Regelung müsse untersucht werden, "ob wir damit viele Gute und wenige Schlechte treffen", sagte Stolpes Sprecher in Berlin.
Schließlich komme die ermäßigte Kfz-Steuer nicht nur den umstrittenen Luxus-Geländewagen in der Stadt, sondern etwa auch Winzern oder Handwerkern zu Gute. Nach Umwelt- und Verbraucherschützern fordern inzwischen auch die Grünen und mehrere Bundesländer die Abschaffung der Steuervorteile. Rund 200 Mio. Euro gehen jährlich an Kfz-Steuereinnahmen verloren.
Verordnungsentwurf "auf Stolpes Schreibtisch"
"Wir sollten noch vor der Sommerpause für eine Beendigung der Steuerprivilegierung von teuren Luxus-Geländewagen sorgen", forderte der umweltpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Winfried Hermann. Dazu sei eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) notwendig, die zwischen den beteiligten Ministerien für Verkehr, Umwelt und Finanzen bereits abgestimmt sei. Der Verordnungsentwurf liege fertig auf Stolpes Schreibtisch. "Dieser sollte ihn jetzt zügig unterschreiben."
Faltlhauser: "Steuerprivileg für Geländewagen unvertretbar
Der Verordnung muss die Länderkammer zustimmen. Hermann forderte vor allem die unionsregierten Länder Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen auf, das Vorhaben nicht aus falscher Rücksichtnahme auf die Autobauer im eigenen Land zu blockieren. Bayerns Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU) hat bereits Zustimmung signalisiert: "Das Steuerprivileg für Geländewagen ist in dieser Form völlig unvertretbar", sagte er der "Financial Times Deutschland" . "Ungerechtfertigte Steuervorteile" müssten abgeschafft werden, sagte auch Schleswig-Holsteins Finanzminister Ralf Stegner (SPD) dem Blatt.
Ab 2,8 Tonnen wird Pkw zu "leichtem Nutzfahrzeug"
Die Einnahmen aus der Kfz-Steuer fließen den Ländern zu; den einheitlichen Rechtsrahmen legt aber der Bund fest. Nach geltender Regelung können Autos mit mehr als 2,8 Tonnen Gesamtgewicht als leichte Nutzfahrzeuge zugelassen werden. Ein Fahrzeug wie der Porsche Cayenne oder die Mercedes M-Klasse ist damit einem Lieferwagen gleich gestellt.
Umwelt- und Verbraucherschützer hatten kritisiert, dass viele Geländewagen aufgrund ihres hohen Schadstoffausstoßes gar nicht als Pkw zugelassen würden. Dennoch sparten die Besitzer bis zu 80 Prozent der Kfz-Steuern, da diese für gewerblich genutzte Lieferfahrzeuge bewusst niedriger ist als für gleich große Personenwagen.
"Das muss geändert werden, weil es ungerecht ist", sagten auch Sprecher der Finanzministerien von Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland der "FTD". In Brandenburg hieß es: "Dazu müsste es eine Bundesratsinitiative geben." Niedersachsens Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) erwartet dem Bericht zufolge von der Bundesregierung "ein vernünftiges Kfz-Steuer-Gesetz, das solche Ausnahmen nicht mehr zulässt".
http://www.n24.de/wirtschaft/wirtsch...41614424962580